Ist das endlich der Durchbruch?

17.08.2021

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Kein Grund zur Sorge

Dabei steht immer wieder die Warnung im Raum, dass durch Leistungen, wie ÖPNV-Tickets, Kita oder Parkplatz-Zuschuss, die Steuerbefreiung für Sachbezüge hinsichtlich der bKV wieder kippen könnte. Henschel hat da keine Sorgen: „Die monatliche Freigrenze in Höhe von 44 Euro erhöht die Attraktivität der bKV zusätzlich. Durch die Erhöhung der Freigrenze ab dem 01.01.2022 auf 50 Euro wird dies vielmehr bestätigt. Dies biete somit die ideale Chance für Unternehmen, sich intensiver mit der bKV und der betrieblichen Pflegeversicherung (bPV) auseinanderzusetzen. Markovic-Sobau sieht‘s genauso: „Nicht alle Sachbezüge fallen in den gleichen Topf wie die bKV, und es gibt unterschiedliche Freigrenzen. Eine Gefahr, dass die Steuerbefreiung hinsichtlich der bKV wieder kippen könnte, sehen wir nicht, wurde sie doch erst neulich wieder offiziell durch ein Rundschreiben des Bundesministeriums für Finanzen im April bestätigt.“ Im Fokus der Veränderung stünden andere Sachbezüge, wie zum Beispiel Geldkarten. Schwab hält sich jedoch auch mit Kritik nicht zurück: „Diese Gefahr sehen wir erst einmal nicht, denn der Gesetzgeber hat erst kürzlich den Rahmen für steuerliche Vorteile bei der bKV erweitert. Aber natürlich stehen solche Angebote ein Stück weit in Konkurrenz zur bKV, was wir sehr bedauern und auch teilweise für nicht wirklich angemessen halten.“ Es sei nicht nachvollziehbar, dass eine bKV, die ja zur allgemeinen Gesundheitsförderung beitrage, in steuerlicher Konkurrenz steht beziehungsweise sich im selben steuerlichen Rahmen bewegen solle wie ein Tankgutschein, der in keinerlei Hinsicht auf das Thema Nachhaltigkeit einzahle.

Ein logisches Miteinander

Als logische Ergänzung der bKV gilt das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM). Aber stellen sie auch im Verkauf eine Einheit dar? Markovic-Sobau sagt: „BGM-Maßnahmen finden in der Regel lokal beim Arbeitgeber statt. Das betriebliche Gesundheitsmanagement wird durch die betriebliche Krankenversicherung mobil. Mit ihr verlässt das Thema Gesundheit den Sozialraum Unternehmen, weil sie auch Zuhause genutzt werden kann. Wer die bKV anspricht, muss den Kontext BGM kennen.“ bKV-Angebote wie Gesundheits-Telefon, Videosprechstunde, Pflegeberatung oder Vorsorge-Gutscheine könnten durchaus auch als BGM verstanden werden. Henschel berichtet vom eigenen Unternehmen: „Um die bKV optimal zu ergänzen, bieten wir in Kooperation mit der R+V BKK ab 20 Mitarbeitern eine kostenlose Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsförderung an.“ Schwab sieht die Gemeinsamkeiten auch auf der Verkaufsseite: „Nach unserer Überzeugung müssen bKV und BGM sogar eine Einheit darstellen, zumindest auf der Angebotsseite. Denn das Thema Gesundheit im Betrieb sollte ganzheitlich betrachtet werden. Dazu gehört eben nicht nur das Gesundwerden im Krankheitsfall, sondern – heutzutage mehr denn ja – das Thema Gesundbleiben beziehungsweise Gesundleben.“ In den letzten zehn Jahren seien die Belegschaften um durchschnittlich fünf Jahre gealtert. Dadurch steige die Gefahr berufsbedingter Krankheiten, insbesondere im Bereich der psychischen Belastungen, bei denen man dann in der Regel auch über sehr lange Ausfallzeiten spreche. Wenn also Unternehmen mehr dafür täten, dass ihre Mitarbeitenden gar nicht erst krank würden, eben durch Angebote im Bereich BGM, idealerweise noch ergänzt um zusätzliche Gesundheitsdienstleistungen, könnten sie dieser Entwicklung entgegenwirken. So punkteten sie sowohl mit Blick auf die Produktivität und allen voran auch in Bezug auf ihre Attraktivität als Arbeitgeber sowie bei der Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit. Schwab: „Wir gehen daher bei unserem Konzept sogar einen Schritt weiter und sehen die Themen bKV, BGM und Gesundheitsdienstleistungen (GDL) als Dreiklang, aus dem dann für jedes Unternehmen ein passendes Angebot flexibel nach dem Baukastenprinzip zusammengestellt werden kann.“ (hdm)