INTER: Neues Krankentagegeld mit Betriebs-Ausfallversicherung

17.09.2013

Foto: © Andy Dean - Fotolia.com

Die neue Krankentagegeldversicherung der INTER spricht mit ihrem neuen Produkt die Zielgruppe „Freiberufler" an, denn diese sind bei Krankheit oder Unfall einem hohen und oftmals existenzbedrohenden finanziellen Risiko ausgesetzt.

(fw) Die Krankentagegeldversicherung sichert das Einkommen in diesen Zeiten. Als sinnvolle Ergänzung dazu bietet die INTER jetzt auch die Betriebs-Ausfallversicherung.

Das neue Krankentagegeld der INTER sichert Freiberuflern (z. B. Rechtsanwälten, Notaren, Journalisten oder Physiotherapeuten) und auch Apothekern das Einkommen bei Krankheit oder Unfällen. Die Besonderheiten der Krankentagegeldversicherung beschreibt die Versicherung wie folgt:

  • Wartezeiten entfallen bei Unfall
  • Frei wählbarer Leistungsbeginn: Ab dem 4., 8., 15., 22., 29. oder 43. Tag
  • Krankentagegeldleistungen sind steuerfrei
  • Dynamische Anpassung an Einkommensentwicklung möglich
  • Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht der INTER

Als Ergänzung zum Krankentagegeld bietet die INTER die Betriebs-Ausfallversicherung, die bei einer Krankheit oder einem Unfall des Betriebsinhabers einspringt und die finanzielle Lücke schließt, wenn bspw. Umsätze aufgrund eines Versicherungsfalles sinken oder ausbleiben, aber die fortlaufende Betriebskosten wie Miete, Gehälter oder Leasingraten unverändert zu tragen sind. Die Betriebs-Ausfallversicherung ist nur in Kombination mit einer Krankentagegeldversicherung für Freiberufler bzw. Apotheker abschließbar.

www.inter.de