ESUG-Studie 2016: Insolvenzrecht

25.08.2016

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Neue Studie der Heidelberger gemeinnützigen Gesellschaft für Unternehmensrestrukturierung (HgGUR) und Roland Berger: Praktiker haben hohe Erwartungen an das vorinsolvenzliche Verfahren, konkrete Regelung durch EU steht aber noch aus.

(fw/rm) Vier Jahre nach seinem Inkrafttreten wird das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) von der Mehrheit der Marktteilnehmer (93 Prozent) positiv bewertet. Wie die neue "ESUG-Studie" von der Heidelberger gemeinnützigen Gesellschaft für Unternehmensrestrukturierung (HgGUR) und Roland Berger zeigt, scheint das Gesetz in der Praxis angekommen zu sein: 91 Prozent der Studienteilnehmer haben bereits Erfahrung mit einer vorläufigen Eigenverwaltung gemacht, 88 Prozent mit Schutzschirmverfahren und 87 Prozent mit vorläufigen Gläubigerausschüssen. Dennoch plädieren immer mehr Experten dafür, ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren einzuführen, um den "Werkzeugkasten" der Sanierung zu vervollständigen.

Für die Studie, die zum vierten Mal verfasst wurde, haben die Autoren 1.600 Entscheider aus Deutschland befragt – darunter Gläubiger, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Richter, Investoren und Manager. Diese äußerten sich zu ihren praktischen Erfahrungen im Umgang mit dem neuen Insolvenzrecht sowie darüber, wie sie das von der EU-Kommission geplante europaweite vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren einschätzen.

"Die Instrumente des ESUG haben die Erwartungen erfüllt", sagt Christopher Seagon, Geschäftsführer der HgGUR. "Die Gläubigermitwirkung ist gut in der Praxis angenommen und war ein Schritt in die richtige Richtung für die Akzeptanz der Insolvenz als Sanierungsmöglichkeit. Dennoch zeigt die lebhafte Diskussion um ein mögliches vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren das Interesse, bestehende Regelungslücken vollends zu schließen. Der Insolvenzbegriff ist eben immer noch zu negativ belegt."

Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren soll das Instrumentarium abrunden

Das sehen auch rund 70 Prozent der Studienteilnehmer so. Aus Sicht der Experten ist es besonders wichtig, dass durch eine Neuregelung die Mehrheitsbindung verbindlich wird (71 Prozent) und "Akkordstörer" eingedämmt werden können (60 Prozent). "Im Gegensatz zum europäischen Ausland fordern aber deutsche Sanierungsexperten Zugangsbeschränkungen und klare Regeln, um unkalkulierbare Risiken zu vermeiden", sagt Rainer Bizenberger, Partner von Roland Berger.

Nach Ansicht von 69 Prozent der Befragten sollte der Eintritt in das vorinsolvenzliche Verfahren nur im Stadium der Existenz- oder Liquiditätskrise möglich sein. "Das Verfahren sollte in der Regel nicht öffentlich ablaufen, damit Unternehmen keine leistungswirtschaftlichen Nachteile aus dem Verfahren erleiden", ergänzt Bizenberger. Weiterhin sind 60 Prozent der Umfrageteilnehmer der Meinung, dass ein formaler Prozess erst bei Verabschiedung des Sanierungsplans notwendig sein sollte. Dadurch können Unternehmen und Gläubiger schnell, flexibel und effizient verhandeln und dann eine verbindliche Entscheidung erreichen.

Komplexität bei Antragstellung auf Eigenverwaltung weiterhin hoch

Rund 60 Prozent der Sanierungsexperten glauben, dass vor allem die gestiegene Anzahl der Beteiligten und ihre unterschiedlichen Interessen dazu führen, dass die Antragsstellung auf Eigenverwaltung immer schwieriger wird. Auch die Anforderungen an die Dokumentation empfindet rund die Hälfte der Befragten (49 Prozent) weiterhin als komplex.

Obwohl das ESUG erhebliche Erleichterungen bei Eigenverwaltungen ermöglicht hat, bleibt die Erstellung eines schlüssigen und umfassenden Sanierungskonzepts die größte Herausforderung bei der Antragstellung. Ein gut vorbereiteter und eng mit dem verantwortlichen Insolvenzrichter abgestimmter Antrag ist deshalb besonders erfolgskritisch und führt in den meisten Fällen zu einer späteren Eröffnung des Verfahrens in Eigenverwaltung.

Kritische Beurteilung der Rechtssicherheit bei den meisten ESUG-Instrumenten aus Sicht der Befragten rückläufig. Dennoch wird der vorläufige Gläubigerausschuss, wohl aufgrund aktueller Haftungsrechtsprechung kritischer gesehen. 47 Prozent der Umfrageteilnehmer sind der Meinung, dass sich die Insolvenzgerichte noch vergleichsweise schwer mit den ESUG-Regelungen tun. Denn diese verändern teilweise die Arbeit der Gerichte fundamental. Gleiches gilt auch für das Management der betroffenen Firmen (42 Prozent). "Viele fürchten, die Kontrolle über die eigene Firma zu verlieren, oder es fehlt ihnen einfach an Erfahrung mit praktischer Insolvenzsanierung. Das kann zu gegenseitigem Misstrauen führen und den gesamten Prozess behindern", sagt Christopher Seagon.

Obwohl in Deutschland neben der funktionierenden außergerichtlichen Restrukturierungskultur mit dem ESUG die Möglichkeiten der Sanierung deutlich erweitert wurden, wird der Ruf nach einem vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren lauter. Doch Roland Berger-Partner Rainer Bizenberger betont: "Ein zusätzliches Verfahren kann nur dann einen Mehrwert leisten, wenn es effizient, leise und kalkulierbar ist und ihm kein Stigma der Insolvenz anhaftet."

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