INP Invest erhält KVG-Erlaubnis

09.05.2016

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Die INP Invest GmbH hat von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Datum vom 3. Mai 2016 die Erlaubnis als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) gemäß §§ 20, 22 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erhalten.

(fw/rm) Die Erlaubnis umfasst die Verwaltung KAGB-konformer geschlossener inländischer Publikums-AIF für Privatanleger und geschlossener inländischer Spezial-AIF für semiprofessionelle und professionelle Anleger im Segment Immobilien. Die INP Invest GmbH, eine 100 prozentige Tochter der INP Holding AG, hatte bereits am 8. November 2013 die Registrierung gemäß § 44 Abs. 1 KAGB erhalten. Geschäftsführer sind Philipp Herrmann (Geschäftsleiter Portfoliomanagement) und Thomas Rodemeier (Geschäftsleiter Risikomanagement). Unter dem Dach der INP Holding AG befinden sich mehrere operativ tätige Tochtergesellschaften, die verschiedene Tätigkeiten während der Investitions- und Betriebsphase der einzelnen Fondsgesellschaften ausüben. Mit der nunmehr erteilten Erlaubnis zum KVG-Geschäftsbetrieb hat die INP-Gruppe ihr Leistungsspektrum nochmals weiter ausgebaut. In Kürze wird das nächste Beteiligungsangebot der INP-Gruppe "23. INP Deutsche Pflege Portfolio" in den Vertrieb starten. Der risikogemischte Publikums-AIF investiert in drei stationäre Pflegeimmobilien an verschiedenen deutschen Standorten. Die aufsichtsrechtliche Verwaltung des Fonds übernimmt – wie schon bei dem im Jahr 2014 platzierten "20. INP Deutsche Pflege Coesfeld" – die INP Invest GmbH. www.inp-invest.de