Infinus wird Fall für den BGH
08.07.2021
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Vor drei Jahren verurteilte das Landgericht Dresden sechs Manager des insolventen Finanzdienstleisters Infinus zu langjährigen Haftstrafen. Nun wird der Fall zu einer Angelegenheit für das höchste deutsche Zivilgericht.
Der Bundesgerichtshof hat den Revisionsantrag der verurteilten Infinus-Manager angenommen. Aufgrund der Vielzahl an Verfahrensbeteiligten und des großen zu erwartenden Interesses der Öffentlichkeit findet die Verhandlung aber nicht in Karlsruhe, sondern im Plenarsaal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig statt. Das berichtete die Sächsische Zeitung.
Millionen Anleger betroffen
Begonnen hatte der Infinus-Skandal im November 2013, als die Staatsanwaltschaft aufgrund eines anonymen Hinweises Ermittlungen wegen Betrugs aufnahm und die Geschäftsräume des Unternehmens wegen des Verdachts auf ein Schneeballsystem durchsuchte. Kurz danach waren die meisten Gesellschaften der Firmengruppe insolvent. In einem der größten Wirtschaftsstrafverfahren der Bundesrepublik wurden die ehemaligen Manager des Unternehmens zu Haftstrafen zwischen viereinhalb und acht Jahren verurteilt. Die Beschuldigten bestreiten jedoch, sich auf Kosten der Investoren illegal bereichert zu haben und sie hätten nie eine Betrugsabsicht gehegt. Deshalb plädierten die Verteidiger auf Freispruch und versuchen diesen nun im Revisionsverfahren ab dem 11. Oktober zu erreichen.
Wenn der BGH sich mit dem Verfahren gegen die ehemaligen Manager beschäftigt hat, ist der Fall Infinus aber wohl noch lange nicht juristisch vollständig abgeschlossen: So wurde vor zwei Jahren auch gegen den ehemaligen Wirtschaftsprüfer des Unternehmens, einen seiner Mitarbeiter und den ehemaligen Infinus-Steuerberater Anklage wegen Beihilfe zum Betrug erhoben. Die Hauptverhandlung gegen diese drei Beschuldigten wird vermutlich erst nach Abschluss des BGH-Verfahrens starten. (ahu)