Infinus-Skandal: BGH bestätigt Haftstrafen für Manager

01.11.2021

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Knapp 542 Millionen Euro Investment-Volumen, 22.000 Anleger, einer der größten Finanz-Skandale Deutschlands: am Freitag hat der Bundesgerichtshof (BGH) gegen sechs Angeklagte die Urteile zum größten Teil bestätigt. Nur in einem Fall muss das Landgericht Dresden nun neu verhandeln.

Ein Hinweis der Bundesbank und der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin brachte die Ermittlungen Mitte 2012 in Gang. Die Verhaftungen erfolgten Anfang November 2013 und Villen, Luxusautos sowie anderes Vermögen wurden beschlagnahmt. Nun entschied der BGH, dass die erstinstanzliche Verurteilung der ehemaligen Manager der früheren Infinus-Gruppe wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs und der Beihilfe dazu rechtsfehlerfrei und damit rechtskräftig sind. Gabriele Cirener, die Vorsitzende des 5. Strafsenats, begründete die Entscheidung damit, dass das Urteil des Landgerichts Dresden vom Juli 2018 zwar nicht vorbildhaft, aber in den entscheidenden Feststellungen korrekt sei.

Die Infinus-Führungsriege wurde vom Landgericht Dresden 2018 zu Freiheitsstrafen zwischen viereinhalb und acht Jahren verurteilt. Die Richter gingen davon aus, dass die 22.000 geschädigten Investoren Kapital im Gesamtvolumen von fast 542 Millionen Euro in Anleihen und Nachrangdarlehen anlegten. Bis zur Einstellung des Geschäftsbetriebs sei nur ein Teil zurückgezahlt worden. Das Dresdner Gericht betrachtete die Geschäfte der Angeklagten als ein Schneeballsystem aus mehreren Firmen, das Anleger mit Scheingewinnen lockte.

Am Freitag entschied der BGH, dass das Landgericht Dresden nur bei einem Angeklagten über das Strafmaß neu verhandeln muss, weil die erste Instanz eine Strafmilderung wegen der Kronzeugenregelung nicht erörtert habe. Außerdem hob der BGH die Verurteilungen wegen Kapitalanlagebetrugs auf. (sh)