Immobilien kaufen und Steuern sparen: so klappt's

20.10.2021

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Das Traumhaus oder eine Eigentumswohnung kaufen und von steuerlichen Vorteilen profitieren – was nach einer Wunschvorstellung klingt, ist unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich möglich. Das deutsche Steuerrecht bietet Eigentümern von Immobilien mehrere Möglichkeiten, die Aufwendungen für den Kauf und den Unterhalt in der Steuererklärung geltend zu machen. Grund genug, einen genaueren Blick auf die finanziellen Vorteile des Immobilienkaufs zu werfen.

Welche Kosten können beim Kauf einer Immobilie steuerlich abgesetzt werden?

Ausschlaggebend für die steuerliche Berücksichtigung des Immobilienkaufs ist, wie und von wem diese genutzt wird. Wohnt der Eigentümer selbst im Haus oder in der Wohnung, ist die Geltendmachung der Aufwendungen in der Steuererklärung nur eingeschränkt möglich. Wer zum Beispiel die Kreditkosten absetzen möchte, der muss seine Immobilie vermieten oder verpachten. Dies hat einen einfachen Hintergrund: das Finanzamt begünstigt durch die Steuererleichterung vorzugsweise Aufwendungen, aus denen steuerpflichtige Einnahmen entstehen. Diese entfallen bei der Eigennutzung der Immobilie. Dennoch kann die Steuerlast durch die Angabe bestimmter Kosten auch in diesem Fall gemindert werden.

Immobilienkauf: 3 Tipps für die Steuererklärung

Die Abgabe der Steuererklärung gehört für viele Menschen zu den unliebsamen Aufgaben des Jahres. Es lohnt sich jedoch, sich näher mit den Vorschriften, Freigrenzen und Ausnahmeregelungen zu beschäftigen. Oft können viel mehr Kosten abgesetzt werden als angenommen.

1. Grundstück und Haus getrennt erwerben

Der wichtigste Steuer-Tipp für Eigentümer bezieht sich auf die Kaufphase. Werden das Grundstück und das Haus zusammen erworben, fällt eine hohe Grunderwerbssteuer an. Diese kann durch die Trennung der Käufe deutlich gemindert werden. Hierfür wird zunächst das Grundstück erworben und die entsprechende Grunderwerbssteuer entrichtet. Liegen zwischen diesem Kauf und dem Bau des Hauses mindestens sechs Monate, fällt diese Steuer nicht noch einmal an. Wichtig: zum Zeitpunkt des Grundstückskaufs darf noch keine Verbindung zwischen dem Eigentümer und dem Bauunternehmen bestanden haben.

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