Im Ausland gestrandet – und dann?

07.05.2021

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Vor etwas mehr als einem Jahr haben sich Szenen abgespielt, die in Vor-Pandemiezeiten undenkbar gewesen wären: Hunderttausende Reisende waren im Ausland gestrandet und wussten nicht, wie sie nach Hause kommen sollten. Alleine das Auswärtige Amt holte in der größten Rückholaktion der Geschichte 240.000 Deutsche zurück nach Hause.

Glücklich schätzen konnten sich diejenigen, die sich mitten in einer Pandemie nicht auch noch Gedanken über ihren Krankenversicherungsschutz im Ausland machen mussten. Worauf sollten Vermittler und Kunden achten, damit in ähnlichen Situationen der Krankenversicherungsschutz gewährleistet ist? Hier zwei Tipps vom Experten.

Für ausreichend langen Zeitraum abschließen

Besonders bei längeren Auslandsaufenthalten kann es immer mal wieder passieren, dass sich die Rückreise verzögert. Das muss nicht immer eine Pandemie sein. Denken wir nur an den Ausbruch des Eyjafjallajökull, der 2010 den Flugverkehr in Europa tagelang lahmlegte. Aber auch schöne Gründe wie die spontane Verlängerung eines Auslandsaufenthalts sind zu beachten. Daher sollte die Auslandskrankenversicherung immer für den längstmöglichen Zeitraum abgeschlossen werden. „Unsere Produkte können taggenau gekündigt werden. Zu viel gezahlte Beiträge werden zurückerstattet“, erklärt Jörg Schmidt, Vorstand des auf internationale Krankenversicherung spezialisierten Assekuradeurs Care Concept.

Auf Anschlussdeckung achten

Sollte der Versicherungsschutz während eines Auslandsaufenthalts doch einmal auslaufen, gibt es auf dem Markt einige wenige Policen, mit denen eine Anschlussdeckung auch nach bereits erfolgter Ausreise aus dem Ausland heraus möglich ist. So ist es möglich, im Falle des Falles kurzfristig neuen Krankenversicherungsschutz zu erhalten. „Am Anfang der Pandemie konnten wir damit vielen verzweifelten Gestrandeten wenigstens die Sorge um die Krankenversicherung nehmen", so Schmidt weiter.