HUK verbessert Leistungen der Privat­haftpflicht

14.07.2016

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Das Coburger Versicherungsunternehmen hat seine Privathaftpflicht überarbeitet und bietet mit der neuen Tarifgeneration (PHV 2016) umfangreiche Verbesserungen. In der neuen Classic-Linie sind sowohl Schäden durch deliktsunfähige Kinder als auch durch demente Erwachsene miteingeschlossen.

(fw/rm) Gleichzeitig entfällt die bisherige Begrenzung der Leistung auf 100.000 €. Ab jetzt besteht Versicherungsschutz bis zur vereinbarten Versicherungssumme, maximal 50 Millionen Euro. Auch wurde der Versicherungsschutz für unverheiratete Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben und keinen Beruf ausüben, erweitert: Sie sind neuerdings ohne Altersbeschränkung mitversichert. Eine geringfügige Erwerbstätigkeit während der Ausbildung bzw. beim Warten auf einen Ausbildungsplatz spielt keine Rolle. Wenn Kinder, die nicht mehr in häuslicher Gemeinschaft mit ihren Eltern leben, innerhalb von einem Jahr an die berufliche Erstausbildung eine zweite Ausbildung anschließen, bleiben sie ebenfalls über die Privathaftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der junge Erwachsene an einem maximal einjährigen Work- & Travelprogram teilnimmt. Verbessert wurde zudem der Versicherungsschutz für den Fall, dass die Kinder an fachpraktischem Unterricht bzw. Betriebspraktika teilnehmen. Hier entfällt die bisherige Selbstbeteiligung in Höhe von 250 €. Zudem deckt die neue PHV 2016 ausdrücklich auch Schäden, die durch die Teilnahme an einem Praktikum zur Berufsfindung, einem Schnupper- oder Schülerpraktikum, entstehen. Vorausgesetzt, es besteht kein anderweitiger Versicherungsschutz. Bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU, in der Schweiz, in Norwegen, Island oder Liechtenstein bietet die HUK-COBURG wie bisher ohne zeitliche Begrenzung Versicherungsschutz. Außerhalb der genannten Staaten wurde der Deckungszeitraum von zwei Jahren auf fünf Jahre erweitert. Gleichzeitig stieg die Kautionsleistung bei Schäden im Ausland von 50.000 auf 150.000 €.

Verbesserungen gibt es noch anderer Stelle, zum Beispiel bei der Mitversicherung Geschiedener: Neuerdings ist der ehemalige Partner noch sechs Monate nach der Scheidung beitragsfrei mitversichert. Ferner stieg die Grenze für die Mitversicherung des Bauherrenrisikos auf eine Bausumme von 150.000 €, bisher 100.000 €. Überarbeitet wurde auch der Zusatzbaustein PH PLUS: So sind jetzt Vermieter-Risiken, wie zum Beispiel die Vermietung einer Eigentums- oder Einliegerwohnung, Bestandteil des Zusatzbausteins.

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