Honorarberatung: Verbände stimmen Gesetzentwurf größtenteils zu
18.03.2013
Beraterverbände und Fondsgesellschaften haben die Pläne für die gesetzliche Verankerung des „Honorarberaters" für Finanzanlagen in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Bundestags am 18.03.2013 begrüßt. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Bundestags hervor.
(fw/an) Auch die Verbände der Fondswirtschaft haben sich demnach für diese neue Form der Anlageberatung aufgeschlossen gezeigt. So erklärte der Bundesverband deutscher Honorarberater nach Angaben der Pressestelle des Bundestags: „Angesichts der enormen Vermögensverluste, die Anleger aufgrund falscher Anlageberatung erleiden, aber auch der Folgeschäden für die Branche selbst, ist ein Systemwechsel in der Finanzindustrie zwingend." Für den Verband sei ein Provisionsverbot sogar die beste Lösung. Die Bundesinitiative der Honorarberater begrüßte laut Bundestag den Gesetzentwurf und schlug eine Ausweitung der auf Wertpapieranlagen beschränkten Honorarberatung auf Versicherungen und andere Finanzdienstleistungen wie Kredite, Finanzierung und Bausparen vor. Ähnlich äußerte sich den Ausführungen zufolge der Bundesverband Finanz-Planer, der den Gesetzentwurf in seiner Stellungnahme als weiteren Schritt zu einem umfassenden Honorar-Finanzberater bezeichnete, „der zu allen Fragestellungen im Bereich Versicherungen, Kapitalanlagen und Baufinanzierung auf Honorarbasis neutral, sachkundig und im besten Sinne des Kunden berät".
Auch der Fondsverband BVI unterstützte laut Bundestag den Gesetzentwurf „uneingeschränkt", wies aber zugleich darauf hin, dass auf die Provisionsberatung nicht verzichtet werden könne. Vom Verband geschlossene Fonds hieß es, die vorliegenden Regelungen seien gut geeignet, „zusätzlich zu den bestehenden Vertriebsstrukturen in Deutschland einen Mehrwert für Anleger zu schaffen".
Widerstand gab es den Berichten zufolge vom Bundesverband der Vermögensberater: In keiner Weise nachvollziehen könne man die schon im Gesetzestitel deklarierte „Förderung" der Honoraranlageberatung. Für eine staatliche Förderung bestehe keine Notwendigkeit. Der Markt solle entscheiden, welche Marktanteile die Honorarberatung habe: „Bislang hat er sich jedoch gegen die Honorarberatung von Verbrauchern entschieden", so das Fazit der Vermögensberater. Auch der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute widersprach nach Angaben des Bundestags Forderungen von Honorarberatern nach einer Ausweitung des Entwurfs und begrüßte „die Beibehaltung des Status Quo im Versicherungsvermittlerbereich". Der Bundesverband Finanzdienstleistung erklärte, die Honorarberatung führe „nicht zwingend zu einer höheren Beratungsqualität, wie es häufig behauptet wird". Der Verband warb für ein faires Nebeneinander unterschiedlicher Vergütungsformen.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zeigte sich den Berichten des Bundestags zufolge zufrieden mit dem Gesetzentwurf, während der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) einen ganzheitlichen Ansatz der Beratung forderte und ein grundsätzliches Verbot von Provisionen befürwortete.