Honorarberatung: Finanzausschuss stimmt Gesetzentwurf zu
18.04.2013
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am 17.04. dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Honorarberatung mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zugestimmt.
(fw/an) Einer Pressemitteilung des Bundestages zufolge stimmten die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen geschlossen gegen den ihrer Ansicht nach unzureichenden Gesetzentwurf (Drucksache des Bundestages 17/12295). Demnach darf Honorar-Anlageberatung in Zukunft nur noch gegen Honorar des Kunden erbracht werden. Der Honorar-Anlageberater muss dabei über einen hinreichenden Marktüberblick verfügen und darf sich nicht auf eigene oder auf Finanzinstrumente von ihm nahestehenden Anbietern beschränken. Daneben werde es noch den Honorar-Finanzanlagenberater geben, der nur zu bestimmten Produkten wie offenen Investmentfonds beraten darf und dafür eine gewerberechtliche Erlaubnis haben muss, heißt es in der Veröffentlichung des Bundestages.
Während die CDU/CSU-Fraktion laut Bundestag erklärte, mit dem Entwurf würden Lehren aus der Finanzkrise gezogen, und es werde ein Signal gesetzt, sagte ein Sprecher der SPD-Fraktion, der Honorarberater werde weiterhin nur ein Schattendasein führen, unter anderem deshalb, weil es keine genaue Abgrenzung des Berufsbildes gebe. Auch die Linksfraktion sah den Honorarberater nicht ausreichend gestärkt und vermisste ebenso wie die SPD-Fraktion ein klares Berufsbild. Ein Sprecher der Linksfraktion verlangte, provisionsgestützte Vermittler von Finanzanlagen sollten sich nicht mehr Berater nennen dürfen. Schließlich forderte er die Einführung eines Finanz-TÜV, damit schädliche Produkte erst gar nicht zugelassen würden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warf der Koalition vor, nicht vom Verbraucher her zu denken. Das Problem der Falschberatung durch Fehlanreize löse der Gesetzentwurf nicht. Da es außerdem keine Gebührenordnung für die Honorarberatung gebe, werde diese Form der Beratung unattraktiv bleiben.
Mit der Mehrheit der Koalition abgelehnt wurde nach Angaben des Bundestages ein Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache des Bundestages 17/8182) in dem gefordert wird, zur Stärkung des Verbraucherschutzes einen formalisierten Sachkundenachweis und eine Fortbildungspflicht für Vermittler von Finanzprodukten einzuführen. Des Weiteren soll Honorarberatern vorgeschrieben werden, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.