Höhere Leistungen durch neuen Höchstrechnungszins
29.01.2025
Moritz Schumann, Stellv. Hauptgeschäftsführer, Kompetenzzentrum Lebensversicherung, GDV / Foto: © GDV
Der neue Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent (geltend seit 01. Januar 2025) führt zu höheren Garantieleistungen und besseren Rentenfaktoren. Dies zeigt eine umfangreiche Analyse des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
„Die Garantieleistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung steigen um bis zu 9 Prozent und in der Risikolebensversicherung um bis zu 6 Prozent“, sagt Moritz Schumann, stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer. In der Rentenversicherung hat der Verband zudem bis zu rund 12 Prozent höhere Rentenfaktoren festgestellt.
Insgesamt 232 Tarife von Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und sofort beginnenden Rentenversicherungen hat der GDV anhand von 11 Modellfällen analysiert. Es konnten beim überwiegenden Teil aller untersuchten Versicherungen steigende Leistungen errechnet werden. „Der neue Höchstrechnungszins kommt an – Versicherte profitieren direkt von höheren Garantieleistungen”, so Schumann. Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und Rentenversicherungen wurden separat unter Berücksichtigung unterschiedlicher Modellfälle analysiert.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Im Mittel rund 5 Prozent höhere BU-Renten
Die Analyse des GDV zeigt: „Die garantierten Leistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung steigen je nach Modellfall um bis zu 9 Prozent – eine deutliche Verbesserung für Versicherte“, erklärt Schumann. Über alle Modellfälle hinweg ergibt das im Mittel um rund 5 Prozent höhere Berufsunfähigkeitsrenten, die Versicherte bei gleichem Prämienaufwand erhalten.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt ein, wenn Versicherte ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können. Lebensversicherer müssen Berufsunfähigkeitsrenten so kalkulieren, dass sie über viele Jahre hinweg sicher gezahlt werden können. Bei den Kapitalrücklagen dürfen die Versicherer den Höchstrechnungszins nicht überschreiten. Folglich führt eine Zinserhöhung zu steigenden Garantieleistungen für Neuverträge.
Risikolebensversicherung: Höhere Leistungen für Hinterbliebene
Wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung beeinflusst der Höchstrechnungszins auch die Kalkulation von Garantien in der Risikolebensversicherung. Diese bietet eine finanzielle Absicherung für Hinterbliebene, die in Geldnöte geraten würden, falls der Versicherte stirbt. Die Versicherungssumme wird als einmalige Kapitalleistung ausgezahlt, nicht als Rente.