Hiscox: D&O-Versicherungsschutz jetzt auch für kleine Unternehmen und Start-ups
12.04.2024
Foto: Franz Kupfer, Head of Professional Indemnity, D&O, Property & Events bei Hiscox © Hiscox
Risiken für Manager sind so hoch wie nie. Hiscox aktualisiert die Haftpflichtversicherung für Manager und bietet jetzt auch Versicherungslösungen für Start-ups und Vereine. Der Abschluss der Versicherung ist komplett elektronisch möglich.
Bisher konnten sich bei Hiscox nur Unternehmen ab einem Mindestumsatz versichern, was für kleine Unternehmen oder neu gegründete Start-ups oft unerreichbar war. Gleichzeitig ist der Bedarf aber genau dort höher, da das Szenario einer Insolvenz in der Gründungsphase dauerhaft präsent ist. Hiscox schließt nun eine Marktlücke für Start-ups und Kleinbetriebe mit dem Relaunch seiner D&O-Versicherung, die auf einen Mindestumsatz verzichtet und deren Versicherungssumme entsprechend angepasst werden kann.
Erweiterter Versicherungsschutz
Die D&O-Versicherung deckt allerdings nicht nur Schadenzahlungen ab, sondern bietet auch passiven Rechtsschutz, um Forderungen nach Schadenersatzzahlungen abzuwehren. Hiscox übernimmt unter anderem die anfallenden Anwaltskosten und rechnet diese nicht auf die Versicherungssumme an, selbst wenn der Abwehrversuch erfolgslos bleibt. Dadurch steht im Anschluss die volle Versicherungssumme für die Schadenregulierung zur Verfügung. Eine passende Versicherungslösung stärkt Führungskräften somit den Rücken und schafft ihnen den Spielraum, wichtige Entscheidungen zu treffen. Denn auch wenn diese häufig auf den Beratungen Dritter basieren, haftet im Krisenfall die Führungskraft für ihre Handlung und deren Folgen, wie zum Beispiel Umsatzausfällen, Fristversäumnissen oder Insolvenzverfahren. Mit einer D&O-Versicherung ist sie auch dann geschützt.
Unterstützung in der Krise mit zusätzlichen Assistance-Leistungen
Wenn Manager eine wirtschaftliche Krise verschulden, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um das Unternehmen in die Zukunft zu führen. Andererseits muss das Unternehmen die Ausgaben stark im Blick behalten. In diesem Fall übernimmt Hiscox innerhalb der vereinbarten Entschädigungsgrenze die Kosten für ein Gutachten, das die Restrukturierung des Unternehmens ermöglicht und die Geschäftsleitung vor Haftungsansprüchen schützt. Im Falle einer Insolvenz sind die Ausgaben für den Insolvenzverwalter ebenfalls in der Versicherung inbegriffen.
Allerdings sind Situationen, in denen Manager mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden, nicht nur auf finanzieller Ebene bedrohlich: Deshalb zeichnen sich leistungsfähige D&O-Versicherungen auch durch umfangreiche Zusatzleistungen für die versicherte Person aus. Um Reputationsschäden zu minimieren oder zu vermeiden, ist beispielsweise eine PR-Beratung unverzichtbar. Auch Gehaltsfortzahlung und psychologische Unterstützung im Krisenfall ermöglicht es Führungskräften, diese belastende Zeit zu meistern.
Abschluss der Versicherung elektronisch und sofort möglich
Der Abschluss der Manager-Haftpflichtversicherung ist im Zuge des Produkt-Updates außerdem vollständig elektronisch möglich. Unternehmen zahlreicher Branchen mit Jahresumsätzen bis zu 100 Mio. Euro sowie auch Vereine können sich direkt über einen Online-Antrag rechtssicher versichern.
Managerhaftpflicht ermöglicht Entscheidungs- und Handlungsfreiheit
Warum eine Haftpflichtversicherung bei Risiken für Geschäftsführer helfen kann, erläutert Franz Kupfer, Head of Professional Indemnity, D&O, Property & Events beim Spezialversicherer Hiscox: „Die Erwartungen an Manager steigen mit der zunehmenden Komplexität der Geschäftswelt: Immer neue Vorgaben und Gesetze wie etwa die Compliance-Richtlinie stellen neue Anforderungen an Unternehmen und ihre Führungskräfte. Infolgedessen steigt das Risiko für Fehlentscheidungen, die zu schwerwiegenden Konsequenzen für das Unternehmen führen. Maßgeschneiderte Versicherungslösungen, die Geschäftsführer und deren Privatvermögen vor Haftungsansprüchen schützen, sind daher wichtiger denn je. Unternehmen schließen diese Versicherung in der Regel für ihre Manager ab, wodurch sie nicht nur diese absichern, sondern auch das Geschäftsrisiko verringern: Wenn ein Geschäftsführer seine Pflichten verletzt, kann das Unternehmen Haftungsansprüche gegen ihn geltend machen und der Versicherer übernimmt die Zahlung, solange die Pflichtverletzung nicht direkt vorsätzlich war“. (mho)