Heißes Eisen

11.03.2021

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Für viele Unternehmen stellten Betriebsschließungen nur ein sehr abstraktes Risiko dar – bis Corona alles veränderte. Auch die Versicherer wurden von der Entwicklung überrascht – und haben Konsequenzen gezogen.

Aus Sicht der betroffenen Unternehmen bedeuten die mit dem jetzigen Lockdown wegen der Corona-Pandemie verbundenen Betriebsschließungen erneut Ärger mit ihren diesbezüglichen Versicherungspolicen. Viele Versicherer verweigern Leistungen, weil schon im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 Leistungen ausgezahlt wurden. Und in den vielfach vorhandenen, einschlägigen Klauseln steht klipp und klar „Beruhen die Anordnungen einer Betriebsschließung … auf den gleichen Umständen, so dürfen die Entschädigungsleistungen insgesamt die vereinbarte Höhe nicht übersteigen“. Nach Ansicht vieler Fachanwälte ist eine derartige Klausel jedoch nicht rechtens. Wie auch immer – zu den schon im vergangenen Jahr in Masse aufgetretenen Probleme mit einzelnen Versicherungsgesellschaften ist nun ein neues hinzugekommen. Landauf, landab wird man sich vor Gericht treffen. Kein Wunder, dass Versicherer in dieser Gemengelage Statements verweigern. finanzwelt ist jedoch fündig geworden und hat beim HDI in Thomas Lüer, Vorstand Makler- und Kooperationsvertrieb der HDI Vertriebs AG, einen kompetenten und vor allem gesprächsbereiten Versicherungsmanager gefunden.

Dafür war das Produkt nicht konzipiert

Er weiß zum Beispiel, warum es in der Corona-Pandemie zu solchen Problemen mit den Policen kommen konnte: „Das Thema Epidemie oder Pandemie, insbesondere die Auswirkungen und Voraussetzungen für den Versicherungsschutz, wurde in den bis dahin verwendeten BSV-Bedingungen für solche Fälle nicht geregelt. In der Regel hatte man es in der Vergangenheit auch mit sehr übersichtlichen Zahlen von Schadenfällen etwa durch Legionellen oder Salmonellen zu tun und hat diese marktweit und ohne großes Aufheben reguliert.“ Niemand hätte ernsthaft damit gerechnet, dass eine Infektionslage wie durch das neuartige Corona-Virus entstehen und die flächendeckende Schließung ganzer Branchen per Allgemeinverfügung zur Folge haben könnte. Dafür sei das Produkt nicht konzipiert und schon gar nicht gerechnet geworden. Lüer: „Auch bei HDI waren wir davon überrascht und stellen fest, dass wir uns mit unserer alten BSV, was Betriebsschließungen per Allgemeinverfügung anging, in einer rechtlichen Grauzone befanden.“ Hier entschiede man aber zum Wohle der Kunden und stelle das neuartige Corona-Virus den in den HDI-Bedingungen für die gewerbliche Betriebsschließungsversicherung versicherten Krankheiten und Krankheitserregern des Infektionsschutzgesetzes gleich, auch wenn dieses dort nicht namentlich genannt wird. Behördlich angeordnete Betriebsschließungen aufgrund des neuartigen Corona-Virus seien somit mitversichert. Mit dieser konsequenten Entscheidung habe der HDI allerdings eine Sonderstellung am Markt eingenommen.

Eine sinnvolle Investition

Jedoch habe man im Hinblick auf das neuartige Corona-Virus und andere künftige Pandemien Konsequenzen gezogen. Lüer: „In unserem neuen BSV-Baustein, der seit Mitte Juni erhältlich ist, haben wir eine Deckung für Betriebsschließungen durch Allgemeinverfügungen ausgeschlossen. Infektionen müssen jetzt in den Unternehmen selbst vorliegen und diese deswegen durch Einzelverordnungen oder Einzelverwaltungsakte der zuständigen Behörden geschlossen werden.“ Zusätzlich greife der Versicherungsschutz auch bei präventiven Schließungen einzelner Betriebe, zum Beispiel um das Überspringen eines Infektionsgeschehen von einem Betrieb auf einen anderen zu verhindern. Der HDI biete weiterhin in Zeiten von Pandemien oder Epidemien im genannten Rahmen Versicherungsschutz. Auch dies sei am Markt nicht selbstverständlich. Dass dieser neugestaltete Versicherungsschutz für Unternehmen eine sinnvolle Investition sei, zeigten die Schadenfälle, die aktuell die zweite Welle der Corona-Infektionen beträfen. Lüer: „Eine ganze Reihe von bei uns versicherten Unternehmen musste wegen Infektionen im Betrieb aufgrund von Einzelanordnungen der Behörden schließen. Diese Unternehmen können sich jetzt drauf verlassen, dass die HDI Versicherung die Schäden reguliert.“ In der zweiten Welle verzeichnete man Stand Mitte Dezember rund 130 versicherte Schadenfälle mit 700.000 Euro Schaden. Die neue BSV funktioniere somit wie vorgesehen. (hdm)