Hält die BU Winterschlaf?

30.07.2023

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Seit 2011 veröffentlicht infinma, die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH in Köln, regelmäßig die sogenannten Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung und gibt damit sowohl Vermittlern und Maklern, aber auch Versicherern wichtige Informationen über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den BU-Bedingungen.

Basis dieser Untersuchung sind alle aktuell auf dem deutschen Markt verfügbaren verkaufsoffenen BU-Tarife. Dabei ist es unerheblich, ob der anbietende Lebensversicherer seinen Sitz in Deutschland hat oder nach einer bestimmten Rechtsform organisiert ist. Auch rein regionale Anbieter berücksichtigt, ebenso wie Versicherer, die nur einen bestimmten Vertriebsweg unterstützen. Als eigenständiges Produkt im Sinne der oben genannten Zählung betrachtet infinma dabei alle Tarife, zu denen die Gesellschaft ein eigenständiges Bedingungswerk auflegt.

Ziel der Analyse ist es, den Markteilnehmern einen Einblick in den aktuellen Stand der Regelungen der am Markt verfügbaren Absicherungsmöglichkeiten zu geben. Ausdrücklich nicht Gegenstand der infinma Marktstandards in der BU ist die Entwicklung eigener Mindestanforderungen oder evtl. aus Kunden- oder Beratersicht wünschenswerter Produkteigenschaften.

Im Rahmen der Marktstandards in der BU werden regelmäßig wichtige Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen analysiert. Derzeit werten die Analysten von infinma zu insgesamt 18 Kriterien aus, welche konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt, und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“. Wie üblich vergibt infinma kostenlose Zertifikate für die Produkte, die in allen 18 Kriterien gleichzeitig den Marktstandard mindestens erreichen oder diesen übertreffen.

„Schon bei der letzten Untersuchung der BU-Marktstandards hatten wir vom Konkurrenzdruck durch die Grundfähigkeitsversicherung gesprochen. Inzwischen scheint die BU in vielen Häusern in den Winterschlaf gegangen zu sein; aktuell erschöpfen sich die Anstrengungen der Versicherer vermeintlich auf immer neue Prämiensenkungen und das „Erfinden“ neuer Berufsbilder.“ kommentierte Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma, die aktuellen Ergebnisse.

„Das ist insofern schade, da es immer noch einige Themen gibt, bei denen auf der Bedingungsseite Luft nach oben wäre. Nach wie vor ist es bspw. bei 3 von 4 Tarifen im Leistungsfall erforderlich, dass die versicherte Person von sich aus die Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit anzeigen muss. Das ist durchaus nicht so trivial, wie es sich anhört.“ ergänzte Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann. „In mehr als der Hälfte aller Tarife ist auch immer noch ein befristetes Anerkenntnis vorgesehen. Das ist aus Kundensicht nicht zwingend vorteilhaft; vor allem dann nicht, wenn der Kunde im Anschluss an die Befristung einen komplett neuen Leistungsantrag stellen muss.“

Dennoch bleibt die Qualität der Bedingungen auch in der Breite relativ hoch und Unterschiede in den Produkten sind vor allem in den Detailregelungen zu einzelnen Kriterien zu finden. Dann geht es bspw. darum, wie lange Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erbracht werden oder für welche Personengruppen auf die Umorganisation des Arbeitsplatzes verzichtet wird.

„Für das nächste Update der Marktstandards werden wir erneut prüfen, ob es nicht an der Zeit und sinnvoll ist, dass eine oder andere Kriterium auszutauschen. Teilzeitregelung, Verlängerungsoption oder Krebshilfen u. ä. könnten sich dabei anbieten. Möglicherweise kommt dann auch wieder ein wenig Bewegung in die Marktstandards“, gab Schulz einen Ausblick auf die Zukunft. (fw)