Haftung bei Unfällen durch Herbstlaub

30.09.2024

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Herbstlaub kann teure Folgen haben, wenn Grundstückseigentümer oder Mieter ihrer Räumpflicht nicht nachkommen, eine Person auf einem nicht geräumten Gehweg ausrutscht und sich verletzt. „Wer sich vor den finanziellen Folgen schützen will, benötigt die entsprechende Haftpflichtversicherung“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Liegt Herbstlaub auf öffentlichen Straßen und Wegen, müssen die Kommunen es entfernen. Anders sieht das aus, sobald private Grundstücke an die Gehwege grenzen: Dann haben Grundstückseigentümer die Pflicht, diese zu räumen. Im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht müssen sie das Grundstück, Gehwege und Eingänge von Laub freihalten. „Wenn eine Person auf nassem Laub ausrutscht und sich verletzt, weil man nicht ausreichend geräumt hat, kann es zu Schadensersatzforderungen kommen“, sagt Boss. Doch nicht nur Grundstückseigentümer müssen in einem solchen Fall haften, denn häufig übertragen Vermieter die Verkehrssicherungspflicht auf die Mietparteien.

Eigentümer oder Mieter, die schadensersatzpflichtig sind, haften mit ihrem Privatvermögen und ihren Einkünften und zwar bis hin zur Pfändungsgrenze. Schutz bietet in einem solchen Fall eine Privathaftpflichtversicherung, indem sie den Schaden begleicht oder auch zu Unrecht erhobene Schadensersatzforderungen abwehrt – sogar vor Gericht. „Vermieter sollten unbedingt prüfen, ob sie zusätzlich zu ihrer Privathaftpflicht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung brauchen“, sagt Boss. Unbebaute Grundstücke oder vermietete Gebäude, die man nicht selbst bewohnt, müssen meist separat abgesichert werden. (mho)

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