Haftpflichtversicherung versichert Strafverfahren

12.02.2019

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Schneller als man denkt kann man eines Verbrechens beschuldigt werden. Der Beweis der persönlichen Unschuld ist aufwendig – auch finanziell. Die Haftpflichtkasse bietet nun in der Privathaftpflicht-Versicherung einen Baustein an, der vor den finanziellen Risiken eines Strafverfahrens schützt. Und nicht nur das.

In Zusammenarbeit mit der ROLAND Rechtschutz-Versicherungs-AG hat die Haftpflichtkasse VVaG eine neuartige Möglichkeit geschaffen, um über die Privathaftpflichtversicherung auch strafrechtliche Risiken sinnvoll abzusichern. So arbeiten die beiden Spezialversicherer seit Anfang des Monats zusammen und bieten eine Produktkombination aus Haftpflicht- und Straf-Rechtsschutz-Versicherung an. Die Kombination ist nicht obligatorisch, sondern als zusätzlicher Baustein „StrafrechtPlus Privat“ zur privaten Haftpflichtversicherung optional auswählbar. Kunden der Haftpflichtkasse sind somit gegen den Vorwurf strafrechtlich relevanten Verhaltens abgesichert. Das gilt sowohl für das Privatleben, im Berufsleben oder bei ehrenamtlichem Engagement. Der Schutz deckt Vorwürfe wie etwa Beleidigung, Steuerhinterziehung, Verleumdung, unterlassene Hilfeleistung und den Verbrechensvorwurf bis hin zu einer rechtskräftigen Verurteilung ab.

Versicherungsnehmer können sich aber nicht nur gegen den Vorwurf einer Straftat, sondern sogar gegen den Vorsatzvorwurf schützen: Eine Prüfung auf möglichen Haftpflichtanspruch, der sich aus einem Strafverfahren ergeben könnte, ist nicht erforderlich. Der Straf-Rechtsschutz greift, sobald ein Ermittlungsverfahren gegen Versicherte eingeleitet wird. Ob Strafverteidiger, Gutachter oder Gerichtskosten: Eine umfangreiche Kostenübernahme ist garantiert.  Der Versicherungsschutz entfällt lediglich rückwirkend bei Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat. Endet das Verfahren etwa mit einer Geldstrafe, werden die Kosten für ein solches Verfahren bis zu 1.000.000 Euro von der Versicherung übernommen. Hierzu zählen die Kosten für einen unabhängigen Anwalt, für das Gerichtsverfahren, für eventuelle Gutachten, Zeugen und Sachverständige.

"Mit ‚StrafrechtPlus Privat‘ haben wir gemeinsam mit der Haftpflichtkasse eine vollkommen neue und zugleich stark kundenzentrierte Lösung entwickelt", so Rainer Brune, Vorstandsvorsitzender der ROLAND Rechtschutz-Versicherungs-AG. „“Wir haben mit ROLAND einen Kooperationspartner gefunden, der ein ausgezeichnetes Ansehen als Strafrechtsexperte genießt. Mit der neuen Produktkombination aus Haftpflicht- und Straf-Rechtsschutz-Versicherung haben wir eine sinnvolle Innovation entwickelt, die bisher im Markt einzigartig ist", ergänzt Roland Roider, Vorstand bei der Haftpflichtkasse VVaG. (ahu)

www.haftpflichtkasse.de

www.roland-rechtsschutz.de