Gut versichert auf die Piste
10.12.2024
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Wer die wohlverdiente Auszeit im Schnee unbesorgt genießen will, sollte sich für kleinere und größere Unfälle richtig absichern. Der Verbraucherschutzverein BdV erklärt, welche Versicherungen ins Reisegepäck gehören. „Egal ob im Schnee oder daheim bieten die Berufsunfähigkeits- und die Privathaftpflichtversicherungen einen Schutz, auf den niemand verzichten sollte“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Geht’s ins Ausland, sollte zudem eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.
Eine kleine Unachtsamkeit genügt und ein Unfall auf der Piste ist passiert. Wer dabei eine andere Person schuldhaft schädigt, muss für die Folgen aufkommen. Daher ist eine Privathaftpflichtversicherung auch im Winterurlaub unverzichtbar: Im Schadenfall leistet sie Schadensersatz an die geschädigte Person und wehrt unberechtigte Ansprüche ab – notfalls auch vor Gericht. „In italienischen Skigebieten muss beispielsweise eine Privathaftpflichtversicherung nachgewiesen werden.
Wer dort ohne Nachweis beziehungsweise Versicherungsschutz die Pisten nutzt und erwischt wird, dem droht ein Bußgeld“, sagt Boss. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher frühzeitig bei ihrem Versicherer um eine schriftliche Versicherungsbestätigung bitten.“ Auch wenn man selbst von einer anderen Person beim Wintersport verletzt wird, kann die Privathaftpflichtversicherung helfen. Ist die schädigende Person nicht versichert, übernimmt die eigene Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen den Schaden, wenn eine Forderungsausfalldeckung vereinbart ist.
Verletzen sich Wintersportler so schwer, dass sie ihren Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben können, leisten Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen eine vereinbarte monatliche Rente. „Deswegen zählen diese Absicherungen auch abseits der Piste zu den wichtigsten Verträgen“, sagt Boss.
Geht der Winterurlaub ins Ausland, gehört die Auslandsreisekrankenversicherung ins Gepäck. Sie zählt zu den wichtigsten Absicherungen für vorübergehende Auslandsreisen. Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nämlich nur in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Krankenversorgung besteht – und dann auch nur in Höhe der im Reiseland üblichen Leistungen. Der medizinische Rücktransport nach Deutschland ist nie mitversichert. Für diesen können abhängig von Reiseland und Gesundheitszustand Summen im vier- bis fünfstelligen Euro-Bereich zusammenkommen. Gute Tarife zahlen bereits dann einen Rücktransport, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. „Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist auch für privat Krankenversicherte meist sinnvoll – insbesondere, wenn vom Versicherer keine Kosten für den medizinischen Rücktransport übernommen werden“, sagt Boss.
Eine private
Unfallversicherung kann sinnvoll sein, wenn man sich beim Wintersport verletzt
und eine bleibende Invalidität erleidet. Ihr Schutz gilt in der Regel weltweit
und kann einen möglichen Kapitalbedarf absichern, der nach einem Unfall
entsteht – zum Beispiel für notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung. Muss man
aufgrund eines Unfalls auf der Piste von Rettungskräften geborgen werden,
können Kosten im fünfstelligen Bereich anfallen. „Die Unfallversicherung
übernimmt daher bestenfalls auch die Kosten für unfallbedingte Such-, Rettungs-
und Bergungseinsätze in ausreichender Höhe – wir empfehlen hier mindestens
25.000 Euro“, sagt Boss. (mho)