Gothaer präsentiert neues BU-Paket
19.06.2023
Michael Kurtenbach, Gothaer Lebensversicherung. / Foto: © Gothaer
Ein regelmäßiges Einkommen sichert den Lebensunterhalt und sorgt für Unabhängigkeit. Was aber, wenn der Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann? Die Folgen können gravierend sein. Denn: Der gesetzliche Schutz reicht nicht aus, um den Lebensstandard zu halten und greift nur dann, wenn keine andere Erwerbstätigkeit mehr möglich ist. Die neue Berufsunfähigkeitsversicherung der Gothaer schützt im Ernstfall vor den existenziellen Folgen und punktet mit mehrfach ausgezeichneten Tarifen, flexiblen Anpassungsmöglichkeiten und verkürzten Abfragezeiträumen bei der Risikoprüfung.
Die neuen Produkte SBU Premium mit und ohne AU ersetzen die bisherigen Berufsunfähigkeitsversicherungen SBU Premium und SBU Plus. Auch die bestehenden Tarife BU Invest und Direktversicherung Berufsunfähigkeitspolice wurden optimiert. Frühester Versicherungsbeginn ist der 1. Juli 2023.
„Ob Elternzeit, Teilzeit oder Sabbatical – die Arbeitswelt ist flexibler denn je, das sehen wir als Arbeitgeber, aber auch als Versicherer“, erklärt Michael Kurtenbach, Vorstandsvorsitzender der Gothaer Lebensversicherung. „Dieser Flexibilität müssen wir auch beim Thema BU gerecht werden. Wir sind sehr stolz darauf, die erste Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Work-Life-Balance-Option auf den Markt zu bringen“, so Kurtenbach weiter. Das bedeutet: Reduziert eine Versicherungsnehmerin oder ein Versicherungsnehmer die Arbeitszeit, kann auch die BU-Rente maximal im gleichen Verhältnis prozentual abgesenkt werden. Das verringert auch den Beitrag. Wird die Arbeitszeit erhöht, kann die BU-Rente ebenfalls im gleichen Verhältnis aufgestockt werden – ohne erneute Risikoprüfung. Die Anpassung ist beliebig oft möglich.
Gesundheit und Freizeit – kürzere Abfragezeiträume und weniger Fragen
„Wer schon einmal eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kennt das Prozedere: Fragebögen müssen ausgefüllt und Angaben zu Behandlungen oder Erkrankungen der letzten fünf bis zehn Jahre gemacht werden“, so Kurtenbach. „Um den Aufwand für Kundinnen und Kunden zu verringern, haben wir die Abfragezeiträume stark gekürzt“, führt er aus. Für die neue SBU werden bei stationärer Behandlung nur noch die letzten fünf Jahre (bislang zehn Jahre) und bei ambulanter Behandlung die letzten drei Jahre (bislang fünf Jahre) abgefragt. Vereinfacht wurde auch die Frage nach den Freizeitaktivitäten – lediglich Extremsportarten müssen nun noch im Antrag angegeben werden.
Umfassender Schutz bei Arbeitsunfähigkeit – bis zu 36 Monate finanziell abgesichert
Versicherungsnehmer/innen sind bei der SBU Premium mit AU sowie der BU Invest auch im Falle einer Arbeitsunfähigkeit abgesichert. Bei einer ununterbrochenen Krankschreibung von mindestens vier Monaten und für voraussichtlich weitere zwei Monate erhalten sie insgesamt bis zu drei Jahre lang die monatliche BU-Rente. „Wir haben unsere Arbeitsunfähigkeitsleistungen von bisher 18 auf 36 Monate verdoppelt. Mit dieser Leistungsdauer und entkoppelt von der Pflicht, einen Antrag auf Berufsunfähigkeit zu stellen, bieten wir unseren Versicherten deutlich mehr Leistungen und vereinfachen den Prozess“, erläutert Kurtenbach.
Überbrückungsgeld – wenn Warten kostet
„Bis Ärzte und Krankenhäuser die entsprechenden notwendigen Unterlagen erstellt haben und uns diese vorliegen, um eine Berufsunfähigkeit feststellen zu können, vergehen manchmal Wochen“, erläutert Michael Kurtenbach. „Sollten in Ausnahmefällen weitere externe, fachärztliche Gutachten von uns angefordert werden müssen, kann dies den Bearbeitungsprozess weiter verlängern“, ergänzt er. Aber die neue SBU der Gothaer schafft hier Sicherheit für die Kunden: Die neuen SBU-Tarife zahlen Versicherungsnehmer während der Wartezeit auf durch die Gothaer beauftragte Gutachten bis zu fünf Monate lang die BU-Rente. „Die ausgezahlten Leistungen dürfen behalten werden – auch wenn der Antrag auf Berufsunfähigkeit nicht bewilligt wird“, führt Kurtenbach weiter aus.
Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz für Mitarbeitende
Mit dem „Versorgungsplan Business“ können Unternehmen ihre gesamte Belegschaft im Rahmen der arbeitgeberfinanzierten bAV mit einer Berufsunfähigkeitsrente und/oder Hinterbliebenenschutz absichern. „Der Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz ist in Vorsorgekonzepten der betrieblichen Altersversorgung in der Regel nicht enthalten. In unserem neuen Kollektivprodukt hingegen schon“, so Kurtenbach. Arbeitgeber und Arbeitnehmer/innen profitieren gleichermaßen: Arbeitnehmer/innen werden automatisch und unkompliziert über ihren Arbeitgeber gegen existenzielle Risiken abgesichert. Dabei wird die Belegschaft bei Unternehmen ab zehn Mitarbeitenden über eine einfache Erklärung des Arbeitgebers (sogenannte Dienstobliegenheitserklärung) versichert. Bei ausgewählten großen Betrieben kann diese sogar ganz entfallen.
Für Arbeitgeber bietet der Versorgungsplan Business ein starkes Instrument zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung. Außerdem zeichnet sich der Versorgungsplan Business durch hohe Absicherungssummen kombiniert mit einfachstem Annahmeverfahren und verwaltungsarmen Prozessen aus. Darüber hinaus profitieren Unternehmen von einer sehr hohen Kostenersparnis durch die technisch einjährige Kalkulation.