Gold – risikoloses Produkt für alles und jeden?

04.02.2015

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In Zeiten der Nullzinsen werden Gold und diverse Goldprodukte als Anlageform im Vertrieb immer beliebter. Doch nicht alle Angebote lassen sich hinsichtlich ihrer Qualität als „Goldstandard" bezeichnen. Einige haben sich für Anleger als Fiasko und für Vermittler als Haftungsfalle herausgestellt. Was sind die für den Vermittler ausschlaggebenden Punkte bei der Suche nach einem Produktgeber?

Die EZB ist derzeit der beste Verkaufshelfer für Gold und alle Formen von Goldprodukten. Durch die Nullzins- Politik wird das Argument, Gold erwirtschafte keine Zinsen, relativiert, denn selbst festverzinsliche Staatsanleihen bester Bonität sind im Negativzinsbereich. Kein Wunder, dass alternative Formen der Vermögenssicherung wie Gold und Goldprodukte eine Renaissance erleben. Darüber hinaus ist die Vermittlung von Kaufverträgen für physisches Gold zulassungsfrei, d. h. ohne Zulassung nach § 34f GewO für fast jedermann mit lediglich einer Gewerbeanmeldung grundsätzlich möglich. Tino Leukhardt, Senior Sales Ophirum Commmodity, erläutert dazu: „Gold kann in der Finanzberatung nur als Absicherung und Beimischung seinen Zweck erfüllen. Inwieweit das in welchem Umfang erfolgt, entscheidet der Finanzberater mit dem Kunden zusammen. Grundsätzlich ist jedoch Edelmetall für jeden Kunden geeignet."

Anlegergerechte und anlagegerechte Beratung.

Finanzdienstleister – ob Makler oder Berater – müssen bei der Beratung ihrer Kunden auch im Bereich Gold die gleichen, hohen Anforderungen an anlegergerechte und anlagegerechte Beratung erfüllen wie bei der Vermittlung anderer Produkte. Dr. oec. h.c. Horst Steppi, Aufsichtsratsvorsitzender R&R Consulting GmbH: „Der Makler bzw. Berater muss auch bei Goldprodukten darauf achten, dass das Risiko für seine Kunden klar definiert und überschaubar ist und dass sämtliche gesetzlichen Richtlinien eingehalten werden." Die Vermittlung von Kaufverträgen für physisches Gold und von Goldprodukten ergänzt damit das Spektrum vermittelbarer Produkte, enthebt aber nicht von der üblichen Sorgfaltspflicht. So sagt Leukhardt ganz klar: „Da es sich bei Edelmetallprodukten um weitestgehend unregulierte Finanzprodukte handelt, ist natürlich besondere Vorsicht geboten. Ein Blick auf den Trackrecord des Unternehmens sowie auf die Transparenz und Plausibilität der angebotenen Produkte lohnt immer. Es ist z. B. unmöglich, Gold unter Börsennotierung zu kaufen."

Kernpunkte: Plausibilität, Sicherheit, Lagerung.

Eigene Goldminen in fernen Ländern, exotische Goldlieferanten, denen ab und an eine angeblich bereits mit Anlegergeld bezahlte Lieferung abhandenkommt, Mitarbeiter denen angeblich mitten in Deutschland am hellichten Tag Goldbarren gestohlen werden, die den Anlegern dann bedauerlicherweise fehlen, ohne dass dies merkliche Ermittlungsbemühungen der Polizei auslöst – all das sind nicht unbedingt Merkmale, die Vertrauen schaffen. Wenn Ihnen diese Aufzählung schwer glaubwürdig erscheint, so lesen Sie bitte den Kasten „Der Fall KB Edelmetall GmbH (Schweiz)". Im Falle mancher Vertriebspartner hat offenbar allein das Wort „Gold" gereicht, um jeden Gedanken an die notwendige Plausibilitätsprüfung auszuschalten; den Schaden haben sowohl die Vermittler als auch die Anleger. Die Kernpunkte einer Plausibilitätsprüfung bei Gold und Goldprodukten sind Sicherheit, Lagerung – und Verfügbarkeit.

Sicherheit bedeutet, dass die Qualität des Goldes gewährleistet sein muss, was bei gängigen Münzen wie dem Krügerrand auch weitestgehend sein dürfte, aber bei Barrengold, besonders Kleinstbarren unbekannter Goldschmelzen, nicht immer der Fall war. Dazu Steppi: „Physisches Gold darf nur von einer renommierten Scheideanstalt stammen, die auch in regelmäßigen Abständen überprüft wird." Und Leukhardt ergänzt: „Wichtig ist auch, den eventuell vorhandenen Partner für Einlagerungen zu prüfen. Besteht eine Überwachung durch unabhängige Dritte? Haben die Kunden jederzeit Zugriff auf ‚ihr' eingelagertes Edelmetall?" Ein unbekannter Lagerort in fernen Ländern, der aus Gründen der Geheimhaltung vom Produktgeber nicht genannt werden möchte, ist aus Sicht eines verantwortungsbewussten Vermittlers ein klares No-Go für das Produkt. Seriöse Produktgeber verwenden renommierte Hochsicherheits- Lagerstätten.

Info

Der Fall KB Edelmetall GmbH (Schweiz), Merkurstraße 7, CH-Emmenbrücke

Laut der Handelsregister- und Wirtschaftsinformations-Datenbank www.moneyhouse.ch, Eintrag SHB 87/2015 vom 07.05.2013, heißt es: „Mit Verfügung der FINMA vom 1. März 2013 wurde die KB-Edelmetall GmbH in Liquidation gesetzt. Die Gesellschaft wird aufgelöst …" Diese dürre Meldung steht für eines der bizarrsten Goldanlage-Desaster, das Kleinanleger und Vermittler erleben mussten. Mike Walter Koschine, Kopf und Gesicht der „KB", ist kein Unbekannter im schillernden Bereich der Goldprodukte. Für jeden auf YouTube zu sehen sind die Spuren dieses Desasters. Das Fiasko für Anleger und Vertriebspartner in Sachen Gold lässt sich auf dem Mitschnitt einer Veranstaltung, angeblich abgehalten in Erfurt am 13.06.2013 und ebenfalls auf YouTube zu sehen („2013 06 13MIKE KOSCHINE in Erfurt" – richtig spannend wird es ab der 15. Minute) besichtigen.

Wir raten jedem Vermittler, der den Einstieg in die Vermittlung von Gold und Goldprodukten erwägt, dieses Video bis zum bitteren Ende anzuschauen. Sie werden, je nach Temperament, aus dem Lachen nicht herauskommen oder sich vor Entsetzen winden. Aber Sie werden erkennen, welche Fragen Sie einem Produktgeber stellen müssen und wem Sie Ihr Vertrauen schenken können – und wem nicht. (cs)

Gold - Printausgabe 01/2015