Geteiltes Echo
22.02.2019
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IDD, FinVermV, MiFID II: Diese Abkürzungen halten derzeit die Finanz- und Versicherungsbranche in Atem. In der Branche werden die Regelungen sehr unterschiedlich bewertet. Eine bestimmte Gruppe könnte von der Regulierung schlussendlich sogar profitieren.
Der 23. Februar 2018 war für die Versicherungsvermittler der Tag der Wahrheit: Die IDD trat in Kraft – eine Richtline, über die Norman Wirth nur den Kopf schütteln kann: „Statt Verbraucherschutz, Transparenz und europäischer Harmonisierung wurde bei der IDD ein unfassbar großer bürokratischer, finanzieller und zeitlicher Aufwand mit äußerst bescheidenem Ergebnis und ohne erkennbaren Nutzen für den Kunden betrieben“, schimpft der geschäftsführende Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistungen AfW e. V. Oliver Pradetto bereitet weniger die Richtlinie selbst als vielmehr deren Gesamtzusammenhang Kopfschmerzen: „Die IDD für sich alleine genommen war und ist verschmerzbar. Allerdings reiht sich das Ganze in eine unaufhörliche Flut von Regulierungswut, Bürokratieorgien und Formalismusterror ein. Das bringt den Vermittler, wie den Mittelständler ganz allgemein, langsam aber sicher um“, äußerst der blau direkt-Geschäftsführer eine düstere Prophezeiung. Dass die Überforderung der Versicherungsvermittler nicht bloß Schwarzmalerei ist, macht Dr. Sebastian Grabmaier deutlich: „Mit Umsetzung der IDD haben sich tausende Versicherungsvermittler, die sich den neuen regulatorischen Herausforderungen nicht mehr stellen wollten oder konnten, vom Markt zurückgezogen“, berichtet der Vorstandsvorsitzende von Jung, DMS & Cie., laut dem die Richtlinie aber nicht nur Negatives gebracht hat. „Positiv zu bewerten ist, dass es nach wie vor eine Wahlfreiheit zwischen Provisions- und Honorarvermittlung gibt. Damit wird das gesetzliche Idealbild eines möglichst flächendeckenden Angebots von Honorarberatung unterstützt. Auch die Weiterbildungspflichten sind im Sinne des Verbraucherschutzes positiv zu bewerten und von ernsthaften Vermittlern gut zu bewältigen.“ Auch Norman Wirth kann trotz seiner harschen Kritik der IDD etwas Gutes abgewinnen: „Positiv zu werten ist, dass im Hinblick auf Versicherungsanlageprodukte (in der Regel fondsgebundene Versicherungen) eine Regulierung erfolgte, die dem Umstand Rechnung trägt, dass es sich eben auch um Kapitalanlageprodukte handelt.“ Eine sehr entspannte Meinung zur IDD hat Rolf Schünemann: „Vor dem Hintergrund, dass zentrale Bedingungen bereits vorab geregelt waren, hat die IDD im Großen und Ganzen das bekannte Vermittlergeschäft kaum beeinflusst.“ Der Vorstandsvorsitzender der BCA AG räumt aber auch ein, dass die IDD in durchaus zusätzlichen Aufwand beschert hat, vor allem in einem Bereich: „Herausnehmen möchte ich an dieser Stelle die Altersvorsorgeberatung. Dort sind die Beratungsprozesse komplexer geworden und haben mehr Aufwand für den Berater mit sich gebracht. Weiterhin hat die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung in Verbindung mit der kürzlich in Kraft getretenen VersVermV die Vermittler zum Jahresendspurt noch etwas auf Trab gehalten.“
Was die Finanzanlagenvermittler erwartet und wer von der Regulierung profitieren könnte, lesen Sie auf Seite 2