Geht Manus vs. Albis bald vor Gericht weiter?

29.11.2018

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Der Streit zwischen der Manus Vermögensverwaltung und der Albis Leasing wird beschäftigt möglicherweise auch bald die Justiz: Die Manus Vermögensverwaltung will die außerordentliche Hauptversammlung per Gerichtsbeschluss erzwingen.

Am 15. November hat die Manus Vermögensverwaltung, mit mehr als 30 % größter Aktionär, die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung („aoHV“) bei Albis Leasing beantragt. Auf der aoHV sollte über die Abberufung des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Rolf Aschermann und des Aufsichtsratsmitglieds Marc Tüngler sowie die Einsetzung eines Sonderprüfers abgestimmt werden (finanzwelt berichtete). Die Forderung Manus Vermögensverwaltung, eine aoHV bis zum 26. November einzuberufen, wurde von Albis Leasing abgelehnt. „Der Vorstand beruft sich hierbei in seiner Entscheidungsfindung auf das Urteil zweier besonders renommierter deutscher Großkanzleien und hat somit die Entscheidung auf einer angemessenen und ausgewogenen Informationsgrundlage getroffen“, so die Begründung von Albis Leasing.

Um doch eine aoHV einzuberufen, hat die Manus Vermögensverwaltung nun das Amtsgericht Hamburg angerufen und dort die gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung der aoHV beantragt. „Der Vorstand von Albis Leasing hat unseren Antrag auf eine außerordentliche Hauptversammlung auf Basis eines konstruierten Rechtsverlustes verweigert, weshalb wir uns nun gezwungen sehen, sie gerichtlich einzufordern. Seit unserem überraschenden Ausschluss von der Hauptversammlung 2018 haben weder Vorstand noch Aufsichtsrat  Kontakt mit uns aufgenommen und versucht, die Auseinandersetzung außergerichtlich beizulegen.

Die Handlungen des Vorstands und des Aufsichtsratsvorsitzenden verstärken unsere Sorge, dass sie sich entgegen ihrer Behauptungen nicht neutral verhalten, sondern Partikularinteressen verfolgen. In diesem Zusammenhang steht der Ausschluss von der Hauptversammlung sowie auch die am 20. November 2018 vom Vorstand kurzfristig angekündigte Kapitalerhöhung, die gemäß dem Unternehmen im Umfang von mehr als 40 % des Grundkapitals und vorbehaltlich eines teilweisen Ausschlusses des Bezugsrechts erfolgen könnte. Der Vorstand hat dabei weder konkrete Ziele noch die Notwendigkeit einer Kapitalerhöhung überzeugend begründet. Es ist unklar, warum die Gesellschaft dringenden Eigenkapitalbedarf hat und wie mit dem eingeworbenen Kapital eine entsprechende Eigenkapitalrendite zum Wohle aller Aktionäre weiterhin erwirtschaftet werden soll. Es wäre ein drastischer Anstieg des Geschäftsvolumens erforderlich, um eine Kapitalerhöhung in dieser Größenordnung zu rechtfertigen. Dies ist im gegenwärtigen Umfeld unrealistisch.

Angesichts der aktuellen Gemengelage und der mangelhaften Informationspolitik des Vorstands muss über diese Kapitalerhöhung auf der außerordentlichen Hauptversammlung abgestimmt werden, nachdem der Vorstand die Ziele für die Verwendung des Kapitals näher erläutert hat. Mit Ablehnung unseres Antrags auf aoHV will der Vorstand offensichtlich diese Abstimmung der Aktionäre, wie auch die Abstimmung über die Abwahl des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Aschermann und des Aufsichtsratsmitglieds Marc Tüngler, verhindern. Es drängt sich auf, dass das maßgebliche Ziel der Kapitalmaßnahme die Veränderung von Mehrheiten zu Gunsten einer Aktionärsgruppe um Bernd Günther ist. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Manus Vermögensverwaltung als Hauptaktionär der Albis Leasing in Bezug auf die Kapitalerhöhung noch nicht einmal angesprochen wurde. Der Aufsichtsrat sollte einer solchen Kapitalerhöhung aus Sicht der Manus Vermögensverwaltung nicht zustimmen. Wir rufen Vorstand und Aufsichtsrat zudem auf, offenzulegen, zu welchen anderen Aktionärsgruppen, insbesondere zu der um Bernd Günther, seit dem Ausschluss von  der letzten Hauptversammlung  Kontakt bestand und in welchem Umfang“, so Hans Otto Mahn, Inhaber der Manus Vermögensverwaltung und ehemaliger Vorstandsvorsitzender von Albis Leasing.

Bei Albis Leasing zeigt man sich angesichts der nun eingeleiteten rechtlichen Schritte von Seiten der Manus Vermögensverwaltung gelassen. So teilte das Unternehmen auf Anfrage von finanzwelt mit, dass es noch keine offiziellen Informationen erhalten habe und die Manus Vermögensverwaltung sich noch nicht entsprechend gemeldet habe. Zudem verweist das Unternehmen darauf, dass der Ausschluss von Hans-Otto Mahn von der ordentlichen Hauptversammlung nicht in dem zum Zeitpunkt der Hauptversammlung noch bestehenden Meldefehler begründet sei, sondern auf der nachfolgenden sechsmonatigen Sperrfrist, mit denen das Wertpapierhandelsgesetz solche Meldeverstöße sanktioniert.

finanzwelt wird Sie über die weitere Entwicklung der Angelegenheit auf dem Laufenden halten. (ahu)