Gehört zusammen
14.06.2021
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Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit liegen nicht weit auseinander. Das sollte auch bei der Wahl der Absicherung beachtet werden. Denn so lassen sich gefährliche Lücken beseitigen. Der Markt ist hier momentan in Bewegung, doch Gutes braucht offenbar Zeit. Das ist ein Beratungsauftrag für Makler.
Die Pflegezusatzversicherung dürfte eine wichtige Innovation im BU-Markt sein. Kann sie doch den BU-Schutz über das Erwerbsleben hinaus ergänzen und für wirtschaftliche Sicherheit sorgen. Hierdurch kann einerseits ein Teil der zusätzlichen Kosten abgedeckt werden, die im Pflegefall auftreten. Und sie kann die finanziellen Folgen im Rentenbezug mindern. Das klingt nachvollziehbar, und dennoch wird sie sich erst langsam am Markt durchsetzen müssen. Aber sollte nicht jede sinnvolle Absicherung von Berufsunfähigkeit auch automatisch das Thema Pflege einschließen? Für Stefanie Schlick, Mitglied des Vorstands der Dialog Versicherungen und Head of Broker der Generali Deutschland, ist dies eine berechtigte Forderung: „Zu den wichtigen Leistungsmerkmalen unserer Berufsunfähigkeitsversicherung gehört die Absicherung der Pflegebedürftigkeit, die vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung immer mehr an Bedeutung gewinnt. Wir sichern Pflegebedürftigkeit bereits ab 1 Pflegepunkt zu 100 % ab.“ Dies sei nach den Bedingungen ihres Unternehmens gegeben, wenn die folgenden täglichen Verrichtungen nicht ohne erhebliche Hilfe durch eine andere Person möglich seien. Darüber hinaus biete man als zuwählbare Option eine spätere Pflegerentenversicherung. Habe der Kunde diese Option eingeschlossen, so habe er das Recht, nach Ablauf seiner Berufsunfähigkeitsversicherung eine selbstständige Pflegerentenversicherung gegen Einmalbeitrag ohne erneute Gesundheitsprüfung abzuschließen. Die Höhe der Pflegerente könne unabhängig von der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente gewählt werden und bis zu 24.000 Euro betragen. Der Optionsbetrag sei niedrig und damit bereits in jungen Jahren bezahlbar.
Renten auf identischem Niveau
Gleicher Meinung ist Dr. Dr. Michael Fauser, Vorsitzender des Vorstands der ERGO Vorsorge Lebensversicherung: „Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte auch immer das Thema Pflege mit absichern. Wir bieten unseren Kunden daher generell beim Abschluss einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung die Möglichkeit, die Option ‚Pflege Plus‘ mit in den Versicherungsschutz einzuschließen.“ Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer bedingungsgemäß pflegebedürftig werde, zahle man eine zusätzliche lebenslange Pflegerente. Die Höhe der anfänglichen garantierten lebenslangen Pflegerente entspreche dabei der Höhe der garantierten Berufsunfähigkeitsrente zum Zeitpunkt des Eintritts von Berufsunfähigkeit. In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung werde im Regelfall die vertraglich vereinbarte BU-Rente geleistet, wenn eine mindestens 50 %ige Berufsunfähigkeit nachgewiesen wird. Auch im Pflegefall sollte im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung, unabhängig von einem erreichten BU-Grad, geleistet werden. Dr. Fauser ergänzt: „Wir leisten definitionsgemäß im Pflegefall im Rahmen der sogenannten Aktivitäten des täglichen Lebens, die sich an gesetzlichen Ausführungen orientieren, sowie bei mittelschwerer Demenz.“ (hdm)