GDV zum Rentenpaket II: Weitere Reformen dringend erforderlich
05.03.2024
GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Foto: GDV
Aus Sicht der Versicherungswirtschaft ist der heute vorgelegte Gesetzentwurf für das Rentenpaket II ein wichtiger, aber nur ein erster Schritt: „Es ist gut, dass es nun mit der Gesetzgebung im Bereich der Alterssicherung endlich losgeht”, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Das Rentenpaket macht hoffentlich den Weg für notwendige Reformen der betrieblichen und privaten geförderten Altersvorsorge frei. Aufgrund der rapiden demografischen Entwicklung sind Reformen in der gesamten Alterssicherung überfällig.“
Entwurf zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung
Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegte Gesetzentwurf zielt auf eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung. Er sieht unter anderem vor, das Rentenniveau auf 48 Prozent festzuschreiben und ein kapitalgedecktes, sogenanntes Generationenkapital zur Finanzierung aufzubauen. „Mehr Kapitaldeckung im System ist grundsätzlich richtig. Wie weit diese Konstruktion des Generationenkapitals tragen kann, ist aber noch nicht klar. Umso wichtiger ist es, die Rahmenbedingungen für die zweite und dritte Säule jetzt klug nachzuziehen”, so Asmussen.
Lebenslange Renten in der privaten und pragmatische Lösungen in der betrieblichen Altersvorsorge
Das Gesetzgebungsverfahren zum Rentenpaket II ist das erste von vier angekündigten Gesetzgebungsverfahren im Bereich der Alterssicherung. Neben der Sicherungspflicht für Selbstständige stehen Reformen im Bereich der privaten und betrieblichen Altersvorsorge an.
Die Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes soll noch im Frühjahr folgen. „Es geht darum, die betriebliche Altersversorgung auch jenseits von Sozialpartnermodellen weiter zu stärken. Es braucht weiter eine bessere Geringverdienerförderung sowie pragmatische Lösungen für kleine und mittelständische Unternehmen“, sagt Asmussen. Der GDV befürwortet, dass Betriebe ihre Beschäftigten auch ohne Tarifvertrag automatisch in die Betriebsrente einbeziehen dürfen. Bei sogenannten Opt-out-Modellen müssen sich die Beschäftigten nicht selbst aktiv um ihre Betriebsrente kümmern. Sie können aber widersprechen, wenn sie nicht einbezogen werden wollen.
Versicherer sehen großen Handlungsdruck
Noch größeren Handlungsdruck sehen die Versicherer bei der privaten Altersvorsorge, die als Ergänzung weiter gebraucht wird. „Die geförderte private Altersvorsorge hat unverändert einen hohen Stellenwert. Sie lohnt sich mit der Zulagenförderung vor allem für Frauen, Familien und für Menschen mit geringen Einkommen. Das System ist aber in die Jahre gekommen und zu kompliziert. Es muss einfacher und attraktiver werden”, sagt Asmussen.
Für eine Reform hat die von der Bundesregierung eingesetzte Fokusgruppe im vergangenen Jahr Denkanstöße geliefert. „Es ist gut, dass private Altersvorsorge auch künftig freiwillig und privatwirtschaftlich bleiben soll”, so Asmussen. Richtig in dem Fokusgruppen-Bericht ist aus Sicht der Versicherer, dass mehr Renditechancen gehoben werden sollen. „Aber der Wert lebenslanger Renten wird in der Diskussion unterschätzt. Die lebenslange, monatliche Rente muss der Kern von Altersvorsorge bleiben. Das Ersparte darf nicht mit Erreichen eines bestimmten Geburtstages aufgebraucht sein”, betont Asmussen. (mho)