Fiskus nutzt Big Data
02.06.2017
Der Fiskus ist so gut, dass eine Steuer-Versicherung sich lohnt. /Foto: © Peter Atkins - Fotolia.com
Die Daten, welche auf datenrechtliche einwandfreien Bestimmungen bei den Finanzämtern einlaufen sind sehr umfangreich. Wenn der Finanzminister das Bargeld abschafft, wäre der Service fast perfekt.
Das Finanzamt ist nicht mehr nur darauf angewiesen, dass die Steuerpflichtigen alle Informationen über sich übermitteln. Der Fiskus sammelt eigenständig und automatisch eine Menge Daten aus unterschiedlichen Quellen.
Behörden, Institute, Krankenkassen und sogar der Arbeitgeber geben inzwischen legal verpflichtet die Informationen zu ihren Mitarbeitern oder Kunden automatisch weiter. Das erleichtert den Finanzämtern die Suche nach Steuersündern und macht die Steuerzahler fast zum gläsernen Bürger. Im Prinzip könnte das Finanzamt die Beträge in die Steuererklärung einsetzen und die Bürger müssten das nur noch auf Übermittlungsfehler prüfen, nur noch steuerbegünstigte Aufwendungen in den elektronischen Erklärungen (Elster) ergänzen, und dann das Ganze abzeichnen. Der Service wird immer besser und liegt den Sachbearbeitern auf den Steuerpflichtigen zusammengefasst vor, bevor der Bürger mühsam seine eigenen Angaben macht.
Daten fast in Echtzeit
Das Finanzamt bekommt heutzutage Daten von der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld), Arbeitgeber (Gehaltsinformationen, Steuern- und Sozialabgaben, Betriebsrenten oder andere steuerfreie Leistungen), Behörden im Ausland (Konten, Depots, Rentenzahlungen, Immobilien, Erbschaften), Elterngeldstelle (Elterngeld), Banken (Konten, steuerfreie Kapitalerträge, Depots, Erbschaft), Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle (Fahrzeug, Modell und Typ), Gerichte (Ungereimtheiten bei Einkünften, etwa aus Nebentätigkeiten), Krankenversicherungen (gezahlte Beiträge, ausgezahlte Prämien, Krankentagegeld, Mutterschaftsgeld), Notare (Immobilienkäufe, Schenkungen, Erbschaften), Rentenversicherer (gesetzliche und private Renten, gezahlte Beiträge), Standesamt ( Todesfälle für Erbschaftssteuer), bei nebenberuflichen Tätigkeiten für Einrichtungen des Bundes und Bundesländer (Einkommen, Kostenerstattungen) und bei vielen Zahlvorgängen die Beiträge die unter ihrer Einkommensteuernummer an die Rechnungssteller getätigt werden.
Auskunft und Schätzung als Ergänzung
Dies sind eine Menge an Daten, reicht das dem Finanzamt noch nicht, können die Sachbearbeiter weitere Auskünfte verlangen, Einkommensschätzungen aufgrund der Daten vornehmen oder auch eine Steuerprüfung vornehmen.
Zusätzliche Daten können sich aus anonymen Anzeigen von Tatbeständen oder den Ankauf von Daten aus Quellen wie Hacker oder Daten-CD ergeben.
Das alles ist ja nicht schlimm, da alle Steuerpflichtige sowieso immer ehrliche Angaben machen. Für den Fall dass Einiges vergessen wird, hat das Finanzamt jetzt Big Data um einen Bürger-Service zu leisten. Die Finanzämter gehen dabei meist sehr kulant vor, sie zeigen die Steuerpflichtigen nicht an, sondern verlangen lediglich die fälligen Steuern nebst Verzugszinsen nach.
Versicherungsschutz für Steuerpflichtige
Es gibt sogar einen passenden Versicherungsschutz für Steuerpflichtige, das ist das oft als Option verfügbare Paket Steuer-Rechtsschutz, aber unter Umständen auch der Straf-Rechtsschutz. Dieser Rechtsschutz kann sich lohnen, auch für diejenigen die einen Steuerberater nutzen, da Steuerberater zwar helfen, haften muss aber der Steuerpflichtige selbst, deswegen unterschreibt ja auch nicht der Steuerberater die Steuererklärung, sondern immer der Steuerpflichtige. (db)