Firewall gegen Vermögensschäden
12.02.2013
Für Unternehmen in der Branche Informationstechnologie wird zukünftig ein noch umfassenderer und flexibler Haftpflicht-Versicherungsschutz geboten. Der Marktführer legt vor und erweitert den Deckungsumfang, andere Versicherer werden folgen.
(fw/db) Flexible Lösungen zum attraktiven Preis. So eröffnen sich für kleine und mittelgroße Dienstleister lukrative Nischen im heiß umkämpften IT-Dienstleistungsmarkt. Gleiches erwarten diese Unternehmen von ihrer Versicherung. Die Allianz Deutschland AG bietet deshalb in diesem Segment ab sofort einen erheblich verbesserten Haftpflicht-Versicherungsschutz an. Alle IT-Dienstleister erhalten einen IT-Kompaktschutz (Versicherungssumme 1 Million Euro für Vermögensschäden), der über die bisher im Markt üblichen Leistungen hinausgeht.
Kompaktschutz verbessert
Beim IT-Kompaktschutz sind beispielsweise Schäden aus Umsatzausfällen, die sogenannten „Erfüllungsfolgekosten“, mitversichert.
Ein Beispiel aus der Praxis: Der Versicherungsnehmer installiert – entgegen seinem Auftrag – die neue Software nicht auf allen PCs des Auftraggebers. Ergeben sich daraus Umsatzausfälle, weil Mitarbeiter mit den nicht aktualisierten PCs keine Kundenbestellungen aufnehmen können, sind die Umsatzausfälle versichert.
Hinzu kommen der Wegfall des bisherigen Sublimits von 1 Million Euro für Datenlöschung, ein reduzierter Selbstbehalt von 500 Euro für alle Vermögensschäden im Schutzkonzept, der Wegfall des Ausschlusses von Vermögensschäden durch das Bereithalten eigener Inhalte, die Mitversicherung von Eigenschäden infolge der Beeinträchtigung der eigenen Website durch unbefugte Dritte und viele weitere Verbesserungen.
Vollschutz ausgeweitet
Unternehmen, die mindestens 2500 Euro Jahresbeitrag zahlen, können sogar eine noch weitergehende Verbesserung des Versicherungsschutzes vereinbaren – mit dem Allianz IT-Vollschutz. Mit einem Sublimit von 250 000 Euro für Vermögensschäden sind hierbei unter anderem versichert:
Ansprüche aus Verzug oder Nichteinhaltung von Fristen und Terminen als direkte Folge der Nichtverfügbarkeit von Daten aufgrund von Schäden an elektronischen Geräten beispielsweise durch Brand, Raub oder Überspannung.
Vergebliche Investitionen im Vertrauen auf eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung.
Gesetzliche Haftpflichtansprüche außerhalb der USA und Kanada zum Beispiel im Zusammenhang mit der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, Marken-, Namens- und Urheberrechten (nicht jedoch Patentrechten) nach vorheriger Recherche durch entsprechende Fachanwälte.
Beispiele aus der Schadenpraxis
Vermögensschäden im Bereich IT-Dienstleistung kommen öfter vor, als man denkt, und stellen eine ganz konkrete Bedrohung dar. Das zeigen zwei Beispiele aus der Schadenpraxis der Allianz.
Praxisfall 1: Bei der Programmierung eines Gewinnspiels auf der Website des Auftraggebers arbeitet ein Unternehmen versehentlich zu viele Gewinnmöglichkeiten ein. Die Mehrkosten des Auftraggebers, um die (unerwünscht) vielen Gewinne zu finanzieren, werden als Vermögensschaden ersetzt.
Praxisfall 2: Ein Kaufhaus möchte seine Software um ein Bonussystem für Vielkäufer erweitern. Der mit der Software beauftragte IT-Unternehmer vergisst, die beauftragte Löschung der Bonuspunkte zum 31. Dezember einzuarbeiten. Dadurch schreibt das Programm im neuen Jahr die bereits verrechneten Bonuspunkte des Vorjahres erneut gut – das Kaufhaus erleidet einen entsprechenden Vermögensschaden.