FinVermV-Novellierung erst ab April 2023

26.01.2023

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Aus dem Bundeswirtschaftsministerium wurde dem AfW Bundesverband Finanzdienstleistung auf Nachfrage mitgeteilt, dass sich die Änderung der FinVermV auf Ende März 2023 verschieben wird.

Damit müssen Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO voraussichtlich erst ab April 2023 die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden erfragen.

Demnach hätte es Verzögerungen bei der Abstimmung des Verordnungsentwurfs gegeben, sodass sich der Bundesrat nun wahrscheinlich erst am 31.03.2023 mit dem Verordnungsentwurf befassen wird. Der Verordnungsentwurf liegt noch nicht offiziell vor.

„Damit erhalten die Finanzanlagenvermittler eine letzte Verlängerung, um sich auf die neue Pflicht vorzubereiten. Alle 34f Vermittler sollten sich nun informieren und ihre Beratungsprozesse so gestalten, dass sie zukünftig die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage durchführen können“ empfiehlt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. (ml)