Finanzstandort Deutschland weiter stärken

21.02.2025

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Um den Finanzplatz Deutschland wettbewerbsfähiger und Unternehmen einen leichteren Zugang zum Kapitalmarkt zu gewähren, hatte das Bundeskabinett im November letzten Jahres das Zweite Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen. Wie geht es nach dem Ampel-Aus nun weiter?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups standen im Fokus des am 01. Januar 2024 in Kraft getretenen Ersten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG). Verbesserte Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung sollten die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Bereits im August 2024 wurde der Entwurf des Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes veröffentlicht. „Mehr privates Kapital mobilisieren und Investitionen in Wachstumsfirmen erleichtern – das ist das Ziel des Zukunftsfinanzierungsgesetzes“, hieß es dann beim Beschluss im November. Die Bundesregierung wollte mit dem Gesetzentwurf „die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandortes Deutschland stärken – und zudem die Finanzierungsoptionen für junge, dynamische Unternehmen verbessern“.

Konkret ging es um einfachere steuerrechtliche Rahmenbedingungen. Denn diese sind ein wesentlicher Faktor für Investitionsentscheidungen. Darüber hinaus sollen Unternehmen leichter Zugang zum Kapitalmarkt erhalten. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Dynamisierung der Wirtschaft – und zur Mobilisierung privaten Wachstums- und Investitionskapitals. Ein weiteres wichtiges Ziel: Kapitalmittel sollen stärker als bisher in Infrastruktur und Erneuerbare Energien investiert werden. Die Neuregelungen im Investmentsteuergesetz und im Kapitalanlagegesetzbuch schaffen einen rechtssicheren Rahmen, der bisherige Hemmnisse für solche Investitionen beseitigt.

Der Gesetzentwurf sah unter anderem folgende Maßnahmen vor: Investitionen in Venture-Capital-Fonds werden erleichtert. Zudem soll es attraktiver werden, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zu veräußern und die Einnahmen anschließend zu reinvestieren. Um die Rahmenbedingungen für Spitzenverdiener im Finanzsektor zu flexibilisieren, wird der Kündigungsschutz für Bezieher sehr hoher Einkommen im Finanzsektor gelockert. Entsprechende Regelungen, die es bisher nur für Managerinnen und Manager in systemrelevanten Banken gibt, sollen künftig auch für kleinere Geldhäuser, Versicherungen, Wertpapierinstitute und Kapitalanlagegesellschaften gelten. Bürokratieabbau ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Das betrifft auch die Entbürokratisierung im Finanzmarktbereich. Deshalb werden hier zahlreiche Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten gestrichen.