FDP hinterfragt Aufsichtswechsel

09.03.2020

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Ab nächstem Jahr soll die Aufsicht über die Vermittler nach § 34f-GewO auf die BaFin übertragen werden. Die FDP richtet in diesem Zusammenhang einige kritische Fragen an die Bundesregierung.

Die Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die BaFin wird in der Branche äußerst kritisch gesehen. Es werden vor allem hohe Kosten für die Betroffenen befürchtet, die im vierstelligen Bereich pro Kopf liegen könnten. Die FDP-Bundestagsfraktion hat nun im Rahmen einer kleinen Anfrage in diesem Zusammenhang 15 Fragen an die Bundesregierung gestellt. Die Liberalen wollen dabei u.a. wissen, welche regelmäßigen Aufsichtskosten auf die Vermittler durch einen Aufsichtswechsel zukommen. Nicht nur für die Finanzanalgenvermittler, auch für die BaFin ist der Wechsel der Aufsicht wohl mit hohen Kosten verbunden, schließlich muss bei der Behörde dann neues Personal eingestellt werden. Wie viel zusätzliches Personal die BaFin im Falle eines Aufsichtswechsels benötigen würde, will die FDP ebenfalls wissen.

Der geplante Aufsichtswechsel ist aber nicht nur wegen der damit verbundenen Kosten umstritten: Es wird auch eine Zersplitterung der Vermittlerschaft befürchtet, weil viele Finanzanlagenvermittler auch Versicherungen vermitteln und damit künftig einmal von den Gewerbeämtern und den IHK und einmal von der BaFin überwacht werden. Wie die Bundesregierung die geplante Zersplitterung begründet ist ebenfalls Teil der FDP-Anfrage. (ahu)