FDP: Aufsicht soll vollständig bei IHKen liegen
13.03.2020
Foto: © hanohiki - stock.adobe.com
Der geplante Wechsel der Aufsicht über die 34 f-Vermittler auf die BaFin wird nicht nur von den Vermittlerverbänden, sondern auch innerhalb des Bundestags abgelehnt. Zudem wird ein Gegenvorschlag eingebracht.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat einen Antrag eingereicht, demzufolge der Bundestag die Bundesregierung dazu auffordern solle, die Verlagerung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler- und Honorar-Finanzberater auf die BaFin zurückzuziehen. Die Regierung solle stattdesessen einen Gesetzesentwurf erarbeiten, demzufolge die Erlaubniserteilung vollständig auf die Industrie- und Handelskammern übertragen werden solle. In ihrem Antrag verweisen die Liberalen darauf, dass ca. 80 % der Finanzanlagenvermittler auch eine Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung hätten und somit von zwei unterschiedlichen Stellen überwacht würden. Die FDP widerspricht damit auch dem Argument des Bundesfinanzministeriums, wonach mit dem Aufsichtswechsel die bislang bestehende Zersplitterung der Aufsicht durch IHKen und Gewerbeämter beendet würde: Durch die Übertraung der Aufsicht auf die BaFin würde es erst recht zu einer Zersplitterung kommen. Laut FDP würde mit der vollständigen Übertragung auf die IHKen eine unbürokratische und kostengünstige Erlaubniserteilung bei einer einheitlichen Anlaufstelle geschaffen.
Der Wechsel der Aufsicht auf die BaFin wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen (finanzwelt berichtete) – und stieß sofort auf entschiedene Ablehnung von Seiten der Vermittlerverbände AfW, VOTUM und BVK. (ahu)