FAQs zu Weiterbildung werden geklärt
20.10.2020
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DIHK und BaFin haben ein gemeinsames Dokument herausgegeben, in dem offene Fragen zur Weiterbildungspflicht im Versicherungsbereich geklärt werden.
„Das Dokument bestätigt unser Vorgehen bei der Bewertung von IDD-Zeiten in unseren Weiterbildungen“, so Ronald Perschke. „Zentral ist dabei immer wieder die Frage, ob die Weiterbildungsthemen einen Bezug zur Versicherungsvermittlung bzw. -beratung haben“, betont der Vorstand der GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG. „Andernfalls sind Weiterbildungen nicht anerkennungsfähig, z.B. wenn es um allgemein betriebswirtschaftliche Unternehmerweiterbildungen oder Motivationsseminare geht. Es soll der Kundennutzen im Vordergrund stehen, während reine Verkaufs- und Werbeveranstaltungen keine Anerkennung finden sollen. Dem Weiterbildungsträger kommt daher eine große Verantwortung gegenüber den Teilnehmern zu, da eine zu weitgehende Bestätigung zur späteren Aberkennung durch die Aufsichtsbehörden führen kann und die Teilnehmer dann ggf. zu geringe Weiterbildungszeiten aufweisen. So können z.B. Sachkundekurse zur Finanzanlagen- oder Immobiliardarlehensvermittlung nicht grundsätzlich anerkannt werden, sondern nur die versicherungsrelevanten Inhalte daraus. Hier werden am Markt von vielen Anbietern derzeit Fehler in der Bestätigung der Zeiten gemacht.“ (ahu)