Familienabsicherung: Vorsorgen für die Liebsten

17.05.2021

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Das Wohl ihrer Liebsten steht für die meisten Menschen an erster Stelle. Ob die eigenen Kinder oder der Lebenspartner – als Familienmensch möchte man seine Angehörigen gerne für alle Fälle abgesichert wissen. Dabei empfiehlt es sich, dieses Thema möglichst früh anzugehen. Mit einer passenden Ablebensversicherung kann man für die eigene Familie vorsorgen.

Die eigene Familie frühzeitig absichern

Das neue Haus ist gebaut, der Nachwuchs ist unterwegs oder bereits da und das junge Familienglück perfekt. In solchen Momenten beschäftigt sich niemand gerne mit dem Gedanken, dass das eigene Glück irgendwann ein Ende haben könnte. Trotzdem ist es wichtig, sich um die finanzielle Sicherheit der eigenen Familie zu kümmern. Und zwar am besten schon frühzeitig.

Denn eine Sache ist sicher: Das Leben ist unvorhersehbar und hält Höhen, aber auch Tiefen für uns bereit. Umso wichtiger ist es, im Falle von ungeplanten Geschehnissen vorbereitet zu sein. Ganz besonders, wenn es in der Familie einen Hauptverdienenden gibt, von dessen Einkommen der Partner und die Kinder abhängig sind.

Da nur die wenigsten Familien ein großes Vermögenspolster haben, auf das sie im Falle des Falles zurückgreifen können, ist die finanzielle Absicherung mittels einer Ablebensversicherung oft eine geeignete Lösung. So können Eltern für ihre Kinder und ihren Partner vorsorgen.

Ablebensversicherung für Familien

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, um die eigene Familie abzusichern. Eine Ablebensversicherung steht dabei an erster Stelle und damit noch vor dem Vermögensaufbau. Diese Form der Absicherung zielt nicht auf das Ansparen und Aufbauen von Kapital ab, was besonders für junge Familien ein großer Vorteil ist. Auch die monatlichen Raten sind vergleichsweise niedrig und stehen einer hohen Versicherungssumme gegenüber, welche die Familie im Falle des Falles erhält.

Wann die Risikolebensversicherung zahlt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Prinzipiell kommt es nur zu einer Auszahlung, wenn der Versicherte innerhalb der Vertragslaufzeit verstirbt. In Sonderfällen, wie z.B. Selbstmord innerhalb der ersten drei Jahre oder wenn bei den Gesundheitsfragen falsche Angaben gemacht wurden, liegt unter Umständen kein Anspruch auf Auszahlung vor.

Bei der Ablebensversicherung können sich die beiden Elternteile gegenseitig sowie ihre Kinder über einen gewissen Zeitraum absichern. Die Höhe der Versicherungssumme sowie der gewählte Zeitraum werden im Vertrag festgelegt. Zudem werden die versicherte Person – z.B. der hauptverdienende Elternteil – sowie die Bezugsberechtigten bestimmt.

Verstirbt die versicherte Person innerhalb der Vertragslaufzeit, wird die festgelegte Summe an die Bezugsberechtigen ausbezahlt. Dazu zählen bei Familien meist der hinterbliebene Partner oder, sollten beide Elternteile versterben, die Kinder bzw. deren Obsorgeberechtigter.

Mit einer Ablebensversicherung wird somit sichergestellt, dass die Hinterbliebenen nach einem schweren Schicksalsschlag auch finanziell abgesichert sind.

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