Fahrraddiebstähle auf Rekordtief

19.04.2022

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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) meldet für 2021 so wenig Fahrraddiebstähle wie nie. Laut Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, seien mit 125.000 versicherten Fahrrädern rund 15.000 weniger als im Jahr zuvor gestohlen worden.

Der GDV sieht die Ursache für den Rückgang in der Pandemie: „Auch für 2021 gehen wir von einem Corona-Effekt aus. Viele Menschen haben von zu Hause gearbeitet, so dass Fahrräder seltener unbeaufsichtigt im Freien abgestellt wurden“, so Asmussen. „Es gab wie schon im ersten Corona-Jahr schlicht weniger Gelegenheiten zum Fahrraddiebstahl.“ Dennoch blieb die Schadensumme 2021 mit 110 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres. Der Schadendurchschnitt hat sich in den vergangenen zehn Jahren von 440 auf 860 Euro fast verdoppelt. Damit ist dieser auf einem Rekordhoch. „Der Anstieg der Entschädigungsleistung zeigt, dass der Trend zum Diebstahl teurer Fahrräder anhält“, erklärt Asmussen. Da sich im Freien weniger Gelegenheiten geboten hätten, suchten Diebe zunehmend auch in Kellerräumen gezielt nach hochwertigen Rennrädern, E-Bikes oder Mountainbikes, um sie weiterzuverkaufen. „Fahrräder im Keller sollten daher nicht nur abgeschlossen, sondern am besten auch fest angeschlossen werden“, rät Asmussen.

Mehr als die Hälfte versichert

Laut Kriminalstatistik der Polizei sank die Gesamtzahl der insgesamt gestohlenen Fahrräder 2021 um 10,5 % auf rund 234.000. Dabei bleibt der Versicherungsschutz unbeachtet. Da besonders Diebstähle von nicht versicherten Rädern oft nicht angezeigt werden, liegt die geschätzte Dunkelziffer aber weitaus höher. Bereits über die Hälfte der erfassten gestohlenen Räder waren aber versichert. Bei Diebstählen aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Jedoch ist in den meisten Fällen die offene Straße der Tatort. Schutz bietet hier eine Zusatzklausel in der Hausratpolice. Wichtig ist dabei, dass der Drahtesel stets durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert sein muss. Von den knapp 27 Millionen Versicherungsverträgen bieten laut GDV rund 47 % eine solche Klausel.

Die Versicherer erstatten dabei den sogenannten Wiederbeschaffungswert. Das entspricht dem Betrag, den ein neues, gleichwertiges Rad kostet. Die Höchstentschädigung wird dabei i.d.R. auf einen bestimmen Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrats festgelegt. Besonders für hochwertige Fahrräder und E-Bikes kann es sich zudem lohnen, die Versicherungssumme zu erhöhen oder eine spezielle Fahrradversicherung abzuschließen. (lb)