Ex-Bankvorstand muss wieder auf die Anklagebank
31.01.2019
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Vorstände einer deutschen Landesbank bringen ihrem Institut einen Schaden in dreistelliger Millionenhöhe ein. In wie weit sie sich damit strafbar gemacht haben, muss nun erneut die Wirtschaftskammer des Hamburger Landgerichts entscheiden.
Ab August müssen sich sechs frühere Vorstände der HSH-Nordbank, darunter der frühere Vorstandsvorsitzende Dirk Jens Nonnenmacher, erneut vor Gericht verantworten. Das berichtet das Hamburger Abendblatt. Der Vorwurf: Untreue in einem besonders schweren Fall. Den Managern wird vorgeworfen, 2007 einem Paket mit riskanten Kreditausfallgeschäften zugestimmt zu haben und damit die Bilanz der Bank aufgehübscht zu haben. Jedoch sorgte diese Maßnahme für Schaden in Höhe von 158 Mio. Euro.
Die sechs Angeklagten waren im Jahr 2014 zunächst von diesem Vorwurf freigesprochen worden. Laut den Richtern hätten die Angeklagten damals nicht die „Grauzone in Richtung Strafbarkeit“ überschritten. Den BGH überzeugte diese Argumentation nicht und hob deshalb das Urteil auf, nachdem die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hatte. So hätten die Vorstände ihre Pflichten verletzt, weil sie ein Kreislaufgeschäft ohne ausreichende Prüfung durchgeführt hätten.
Für den Prozess sind zunächst 42 Verhandlungstage angesetzt, eine Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Die Materie gilt als extrem komplex, weshalb die Anklageschrift ca. 600 Seiten umfasst. (ahu)