EWIV: eine europäische Rechtsform

03.08.2016

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EWIV bedeutet Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung und ist eine Rechtsform, die es Personen, Gesellschaften und anderen juristischen Personen erlaubt, über nationale Grenzen hinweg, eine Zusammenarbeit unter gleichen rechtlichen Voraussetzungen zu führen.

(fw/rm) Die EU-Verordnung zur EWIV Nr.2137/85 wurde im EG-Amtsblatt L 199 vom 31.07.1985 veröffentlich und im EWIV-Ausführungsgesetzt vom 14.04.1988 im Bundesgesetzblatt vom 22.04.1988 veröffentlicht. Seit dem 01.07.1989 können EWIV`s in Deutschland gegründet und ansässig werden. Eine EWIV wird mit je einer Gesellschaft aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedsländern gegründet. Eine EU-Verordnung steht über dem nationalen Recht und wirkt direkt auf die Bevölkerung. Sie ist einstimmig gefasst worden und kann daher auch nur einstimmig von den Regierungen aller 28 EU-Staaten geändert werden. Dies bedeutet eine absolute Planungs- Sicherheit bei der Erstellung langfristiger rechtlicher und steuerlicher Konzepte für jegliche Art von Gesellschaften. Eine Hilfsfirma in Form einer EWIV bietet für den Unternehmer wesentliche Vorteile und wird als zusätzliche Firma neben dem schon bestehenden Unternehmen gegründet. Verschiedene Unternehmen können als Mitglied einer bestehenden EWIV beitreten. Ein Unternehmen, beispielsweise in der Rechtsform einer GmbH oder  einer AG bleibt in seiner ursprünglichen Rechtsform bestehen. Die Unternehmen werden nicht umgebaut oder umkonstruiert, sondern treten als Mitglied in die Hilfsfirma in der Rechtsform einer EWIV ein. Die Dienstleistung und Tätigkeit wird weiterhin vom Unternehmen selbst erbracht. Die Fakturierung  und Überwachung der Zahlungen erfolgt durch die EWIV. Hierfür wird eine Vereinbarung (Leistungsabtretung) zwischen dem Unternehmer und der EWIV geschlossen. Die EWIV rechnet die abgetretene Leistung direkt mit den Kunden der Mitgliedsunternehmen ab. Die Erlöse sind somit Erlöse der EWIV. Die EWIV ist zur Kostenerstattung gegenüber ihren Mitgliedern verpflichtet.

  • EWIV ist nicht gewerblich tätig
  • EWIV ist nicht operativ tätig
  • EWIV ist kein Steuersubjekt
Die Rechtsform der EWIV bietet ihren Mitgliedern vielfältige Vorteile :
  • Gestalterisch flexible und unbürokratische Rechtsform
  • Rechtssicherheit, EU-Verordnung
  • EWIV kann ihren Sitz in der EU verlegen, kann Zweigstellen gründen
  • EWIV hat einen oder mehrere Geschäftsführer, einen Aufsichtsrat
  • EWIV ist weder körperschafts- noch gewerbeertragssteuerpflichtig und bietet daher ein besseres Investitionspotential für Unternehmen
  • EWIV rechnet Umsatzsteuer und Vorsteuer der vereinnahmten EU-Binnenmarktrechnungen an das zuständige Finanzamt ab
  • Vereinnahmte Netto-Beträge können auf unbestimmte Zeit in der EWIV verbleiben und bieten eine unbegrenzte Rücklagenbildung
  • EWIV hat keine Bilanz- Publizitätspflicht
  • Verschieden strukturierte Partner, wie eine GmbH, eine Stiftung, ein Verein, eine AG, Freiberufler usw. können eine EWIV gründen, oder sich an einer bestehenden EWIV als Mitglied beteiligen.
  • EWIV erfordert kein Stammkapital und hat keine besonderen Anforderungen an eine Finanzierung
  • Die Statuten sind weitgehend gestaltungsfrei und flexibel
  • EWIV bietet eine beispiellose unternehmerische Freiheit.

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