EuGH stoppt Schufa-Score

07.12.2023

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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am 7. Dezember entschieden, dass das Schufa-Scoring als unzulässig einzustufen sei. Unternehmen dürfen nicht ausschließlich auf Grundlage einer automatisierten Bewertung der Kreditwürdigkeit durch die Schufa entscheiden, ob sie Verträge mit Kunden abschließen.

Der EuGH hat eine gängige Auskunfts-Praxis gekippt: Banken, Telekommunikationsdienste, Energieversorger oder Kreditvermittler hatten bislang bei privaten Auskunfteien wie der Schufa nach der Kreditwürdigkeit einer Person gefragt. Die Schufa sammelt Daten und errechnet daraus einen Wert für einzelne Verbraucher. Mit diesem kann die Kreditwürdigkeit eingeschätzt werden. Nach eigenen Angaben verfügt die Schufa über Daten zu 68 Millionen Personen in Deutschland.

Dem EuGH-Urteil vorausgegangen war die Klage einer Frau aus Deutschland, die aufgrund ihres niedrigen Schufa-Scores keinen Kredit bekam. Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden legte daraufhin dem EuGH seine Fragen vor. Dieses entschied nun, dass der Schufa-Wert als eine grundsätzlich verbotene „automatisierte Entscheidung im Einzelfall“ anzusehen sei, sofern die Kunden der Schufa ihm eine „maßgebliche Rolle im Rahmen der Kreditgewährung beimessen“. Ein machineller Automatismus dürfe nicht über das Schicksal eines Menschen entscheiden, so die Richter. Die Schufa hatte vor kurzem vorsorglich darauf hingewiesen, man selbst treffe keine Entscheidungen – ob der Score maßgeblich sei, könnten letztlich nur die Unternehmen beantworten.

Nach dem Urteil veröffentlichte die Schufa eine Stellungnahme: Man begrüße die Entscheidung, sie sorge für Klarheit, wie die Scores in den Entscheidungsprozessen von Unternehmen im Sinne des Artikels 22 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwendet werden dürfen. „Das weit überwiegende Feedback unserer Kunden lautet, dass Zahlungsprognosen in Form des Schufa-Scores für sie zwar wichtig, aber in aller Regel nicht allein entscheidend für einen Vertragsabschluss sind." (sg)