EU verabschiedet PRIIP-Verordnung

10.11.2014

© artjazz

An Abkürzungen mangelt es den Finanzregulierungsbehörden zweifelsohne nicht. Mit PRIIPs hatte die Brüsseler Bürokratie ein neues Akronym erschaffen. Die Verordnung über Anleger-informationen (PRIIP) für Investmentprodukte und kapitalbildende Lebenspolicen ist nun verabschiedet worden.

(fw/ah) Die Anlegerinformations-Verordnung für Retail-Investmentprodukte wurde nach Medieninformationen abgeschlossen. Demnach tritt die Verordnung 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft. Den Produktanbietern wird zwei Jahre eingeräumt, diese entsprechend umzusetzen.

Die PRIIP-Verordnung sieht keinerlei Vorschriften hinsichtlich der Vergütung eines Produktes vor. Die (Vertriebs-)Kosten müssen aber ausgewiesen werden. Zudem verpflichtet die Verordnung Anbieter, künftig ein dreiseitiges KID (Key Investor Document oder Kurzinformations-Dokument) zur Verfügung zu stellen.