„Ja“ zu MiFID II
15.04.2014
Das Europäische Parlament hat über die Novelle der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) abgestimmt und segnete damit den Kompromissvorschlag der EU-Kommission ab. Das Vorhaben, die Provisionsberatung gänzlich zu verbieten, ist vom Tisch.
(fw/ah) Unabhängige Berater dürfen aber in Zukunft keine Provisionen mehr annehmen. In diesem Fall ist eine Beratung gegen Honorar durchzuführen. Die neuen MiFID-Regeln sollen ab dem Jahre 2016 in Kraft treten. Die Richtlinie sieht zentral vor, dass Vermittler von Finanzprodukten Interessenkonflikte darlegen müssen. Außerdem sind sie in der Pflicht anzugeben, ob sie unabhängig tätig sind oder auf Provisionsbasis arbeiten. Die Honorar- und Provisionsberatung bleiben demnach gleichwertig nebeneinander bestehen. Ebenfalls müssen Vermittler eruieren, ob ein bestimmtes Produkt für den jeweiligen Anleger in Frage kommen könnte. Der Kompromiss wurde mit 574 Stimmen zu 24 Gegenstimmen und 34 Enthaltungen angenommen.
Bevor die Regeln auf nationaler Ebene umgesetzt werden, erfolgt noch die Absegnung vom Europäischen Rat. Dann erfolgt innerhalb eines Zeitrahmens von 30 Monaten die Umsetzung in nationales Recht. Die Europäische Union lässt den Mitgliedstaaten dabei etwas Spielraum.