ESG-Reporting im Unternehmen

12.09.2023

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Bislang entschieden sich viele Firmen aus strategischen Gründen dafür, ihre internen Prozesse auf nachhaltige Ansätze auszurichten. Mit dem ESG-Reporting soll die Berichterstattung, wie Nachhaltigkeit vom Unternehmen gelebt wird, für Betriebe keine Kür mehr sein, sondern obligatorisch werden. Was steckt dahinter und welche Verpflichtungen bringt es mit sich? Dieser Ratgeber fasst die Eckpunkte der neuen Standards zusammen.

ESG-Reporting – Womit setzen sich Unternehmen künftig verpflichtend auseinander?

ESG charakterisiert die drei Stützpfeiler einer Unternehmenspolitik, die aus umweltfreundlichen und sozialen Gründen löblich, künftig aber nicht mehr freiwillig ist. E steht für Environment (hierunter fallen Aspekte wie die Knappheit von Ressourcen, das Klima, die Artenvielfalt und die Verfügbarkeit von Wasser), S für Social (gesellschaftliche Gesichtspunkte) und G für Governance. Hiermit ist die verantwortungsvolle Führung des Unternehmens gemeint. Bei den sozialen Kriterien gilt es, die Gesundheit und Sicherheit der für das Unternehmen tätigen Mitarbeiter zu gewährleisten. Dabei ist auch der demografische Wandel einzubeziehen. Nachhaltigkeit wird demzufolge als globale Aufgabe betrachtet, bei denen Mensch und Natur eine zentrale Rolle einnehmen.

Welche ESG-Reporting Standards gibt es?

Wie das ESG-Reporting seitens eines Unternehmens konkret auszusehen hat, ist global nicht eindeutig definiert. Allerdings gibt die Europäische Union mit den von der European Financial Reporting Advisory Group ins Leben gerufenen Standards einen verbindlichen Rahmen vor. An ihn sind alle Unternehmen gebunden, die in Europa tätig sind. Weiterhin ist es denkbar, auf die ESG-Reporting Standards des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes oder der Global Reporting Initiative zurückzugreifen. Mit einer passgenauen ESG-Reporting-Software sind Unternehmen beim Erfüllen ihrer Verpflichtungen auf der sicheren Seite.

Verpflichtende Zahlen für ESG-Reporting

Die EU sieht in ihren Richtlinien drei verschiedene Aspekte vor, die beim ESG-Reporting von jedem Unternehmen zwingend einzuhalten sind. Hierbei handelt es sich um die EU- Taxonomie, die CSRD-Richtlinie und die SFDR-Regularien.

Unter die EU-Taxonomie fallen alle Investitionen, die dem Klimawandel entgegenwirken, Umweltverschmutzungen vermeiden, den Übergang auf die Kreislaufwirtschaft vorantreiben sowie Ökosysteme und Biodiversität wiederherstellen. Bei der Corporate Sustainability Reporting Directive Richtlinie (CSRD) ist es Aufgabe des Unternehmens, Nachhaltigkeitsziele und die nachteiligen Effekte der unternehmerischen Tätigkeit zu definieren, um einen Status Quo zu ermitteln, wie dem entgegengewirkt werden kann. Mit der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) sind Risiken, die sich aus einer Reduzierung von Vermögenswerten aufgrund sozialer oder ökologischer Vorkommnisse ergeben, offenzulegen. Die SFDR-Kennzahl dient als Vergleichsgröße für den Umgang mit Nachhaltigkeitsthemen durch Mitbewerber.

Eine Überprüfung erfolgt durch Rating-Agenturen bzw. Wirtschaftsprüfer im Rahmen des vom Unternehmen vorgelegten Jahresabschlusses.

Nice-to-have-Zahlen, die ESG-Reporting auf ein neues Level bringen

Nicht verpflichtend, jedoch gern gesehen sind Kennzahlen zur sozialen Vielfalt und Inklusion auf Vorstandsebene. Ethische Aspekte können in ein ESG-Reporting ebenso einfließen wie Kennzahlen zur Produktsicherheit und Optimierungen im Bereich der Energieeffizienz. Außerdem können die Datensicherheit und der Schutz der Privatsphäre der Mitarbeiter eine messbare Größe sein. Gibt es Zugang zu innerbetrieblichen Kommunikationskanälen oder zur Gesundheitsversorgung, lohnt es sich für Unternehmen, auch diese Daten in ihr ESG- Reporting einfließen zu lassen.

Verpflichtung zum ESG-Reporting – Welche Unternehmen sind betroffen?

Ein ESG-Reporting ist bereits seit dem 1. Januar 2023 verpflichtend, jedoch lediglich für ausgewählte Unternehmen. Zunächst sind davon sämtliche Konzerne betroffen, die mindestens 250 Mitarbeiter oder mehr beschäftigen. Weiterhin muss der Jahresumsatz bei einem Minimum von 40 Millionen Euro liegen und sich die Bilanzsumme auf mindestens 20 Millionen Euro belaufen. Werden zwei dieser Kriterien erfüllt, greift die ESG-Reporting- Pflicht. KMU werden mit dem Ablauf des Jahres 2025 in die Pflicht genommen, sofern sie mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigen und auf einen jährlichen Umsatz von mindestens 700.000 Euro bzw. eine Bilanzsumme von mindestens 350.000 Euro pro Jahr kommen.

ESG-Reporting wird künftig für nahezu jedes Unternehmen ein fundamentales Thema sein. Hieraus ergeben sich für Firmen jedoch nicht nur Verpflichtungen, sondern auch ungeahnte Wachstumschancen.