„ESG-Expertengremium“ bringt frischen Blick von außen

11.12.2024

Das „ESG-Expertengremium" traf sich zum ersten Austausch mit Vertretern der Versicherungskammer / Foto: © Versicherungskammer

Am 10. Dezember 2024 fand die erste Sitzung des „ESG-Expertengremiums“ des Konzerns Versicherungskammer unter der Leitung von Andreas Kolb, Vorstand Finanzen im Konzern Versicherungskammer, statt. In dem neu geschaffenen Beratungsgremium kamen Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Sparkassenwelt und aus dem Vertrieb sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung zusammen.

Die Einbindung von vielfältigem fachlichem Wissen bereichert die strategische Entwicklung und erschließt dem Konzern auch externe Perspektiven für die Zukunft. Insbesondere die überbordende Bürokratie aus der ESG-Regulierung sowie die Chancen als Kapitalanleger im Rahmen der ökologischen Transformation wurden thematisiert.

„Unsere Aufgabe ist es, als Kapitalsammelstelle Verantwortung für nachhaltige Entwicklungen zu übernehmen. Doch das gelingt nur, wenn wir in einem Umfeld agieren können, das Innovation fördert und Bürokratie abbaut“, betonte Andreas Kolb. „Wir brauchen eine Politik, die zukunftsorientierte Rahmenbedingungen schafft, um wirtschaftliche Stärke mit ökologischen und sozialen Zielen in Einklang zu bringen.“

Bestandsaufnahme und Austausch

Die Sitzung diente nicht nur der Bestandsaufnahme, sondern auch dem Austausch zwischen den unterschiedlichen Perspektiven. Besonders die Einbindung der Jugend- und Auszubildendenvertretung des Konzerns unterstreicht die Relevanz von generationenübergreifenden Lösungen. Das Gremium wird in regelmäßigen Sitzungen zusammenkommen, um den breiten gesellschaftlichen Dialog zu intensivieren.

Über das „ESG-Expertengremium“

Das „ESG-Expertengremium“ ist eine Plattform mit dem Ziel, dem Konzern Versicherungskammer auch eine externe Sicht auf das wichtige gesellschaftliche Thema ESG zu ermöglichen. ESG steht für die englischen Begriffe „Environment“ (Umwelt), „Social“ (Soziales) und „Governance“ (Unternehmensführung) und bezeichnet Kriterien, die zur Bewertung der nachhaltigen Auswirkungen eines Unternehmens herangezogen werden. (mho)

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