Wohneigentum als Altersvorsorge
01.06.2016
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Die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) ist seit dem 21. März 2016 in Kraft. Zeit für ein Zwischenfazit: Es kristallisiert sich heraus, dass einige Bevölkerungsgruppen wie Rentner, ältere Arbeitnehmer, Berufseinsteiger und Personen mit geringem Einkommen durch die strengen Auflagen einen erheblich erschwerten Zugang zu einer Baufinanzierung haben.
(fw/rm) Die Bildung von Wohneigentum als privates Altersvorsorgeinstrument ist in vielen Fällen häufig nicht möglich. „In der Praxis zeigt sich, dass die Umsetzung der WIKR das Bestreben der Bundesregierung konterkariert, möglichst viele Bürger zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge anzuregen“, sagt Michael Neumann, Geschäftsführer der Qualitypool GmbH. „Das Eigenheim ist die klassische Altersvorsorge – zumal andere Vorsorgemöglichkeiten aufgrund der Niedrigzinsphase derzeit keine wirkliche Alternative sind.“ Hintergrund dieser Entwicklung ist, dass Immobilienkredite aus Sicht vieler Anbieter im Rahmen der statistischen Lebenserwartung zurückgeführt werden sollen. Zudem verlangt das neue Gesetz die Berücksichtigung der zukünftigen – meist überschaubaren – Rente. Viele Banken sind hinsichtlich der Interpretation der WIKR zurückhaltend und erwarten daher, dass Darlehen mit dem Renteneintritt abgezahlt sind. In der Praxis führt dies dazu, dass viele Rentner vom Baufinanzierungsmarkt abgeschnitten werden und ältere Arbeitnehmer unerschwinglich viel tilgen müssen. Auch für jüngere Arbeitnehmer wird es schwierig: Die Vorausberechnung von Gehalt und Rente erfasst weder mögliche Gehaltssteigerungen noch Beförderungen. Auch Personen mit wenig Eigenkapital und einem moderaten Einkommen wird die Bildung von Wohneigentum erschwert. Denn bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit hat der Immobilienwert gegenüber dem Einkommen und dem Eigenkapital an Bedeutung verloren. Auch Grenzgänger trifft die neue Regulierung: „Absurd ist, dass Pendler, die in Deutschland leben, ihr Gehalt aber im Ausland in einer anderen Währung als dem Euro – beispielsweise in Schweizer Franken oder der Dänischen Krone – beziehen, häufig kein Immobiliendarlehen in Deutschland mehr abschließen können“, kommentiert Neumann. „Die WIKR-Anforderungen sind so konzipiert, dass Banken lieber davon absehen, dieser hochinteressanten Zielgruppe einen Kredit anzubieten.“