Erbbaurecht im Sog der Inflation

13.02.2024

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Die Inflation wirkt sich stetig auf den Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland aus. Und der Januar war zudem per se ein Monat des „klammen Geldbeutels“: Sämtliche Versicherungen buchen in der Regel dann ihre Jahresbeträge ab. Auch die Wertsicherung unserer Erbbaurechte hat im Januar begonnen und wird in den kommenden Monaten weitergehen.

„Natürlich haben wir Verständnis für die Gesamtumstände, müssen aber auch unseren vertraglichen Regelungen fristgerecht nachkommen“, sagt Dr. Matthias Nagel, Leiter des Abteilung Liegenschaften der Klosterkammer Hannover. Die Klosterkammer, mit 17.000 Vertragspartnern die größte Erbbaurechtsausgeberin Deutschlands, hat etwa 2.000 Verträge, bei denen in diesem Jahr die Preissteigerung der vergangenen Jahre nachgeholt wird. Die Wertanpassung wird – je nach Vertragsmuster – alle fünf oder zehn Jahre vorgenommen. Das bedeutet im Einzelfall, dass auf die Erbbauberechtigten spürbare Belastungen zukommen: Jemand, der pro Jahr beispielsweise 1.000 Euro für sein Grundstück bezahlt hat, muss nun etwa 1.250 Euro hierfür einpreisen.

„Die von uns versendeten Wertsicherungsschreiben enthalten den neuberechneten Erbbauzins. Der Vertrag sieht eine regelmäßige Anpassung des Erbbauzinses an die inflationsbedingte Preisentwicklung vor“, sagt Dr. Nagel. Die Anpassung richtet sich nach dem so genannten Verbraucherpreisindex, der am Kaufkraftverlust (Inflation) des Geldes gemessen wird. Der Verbraucherpreisindex wird vom Statistischen Bundesamt unabhängig ermittelt und ist im Internet unter www.destatis.de öffentlich einsehbar.

Da die Inflation insbesondere in den vergangenen Jahren besonders hoch war, trifft dies auch den Geldbeutel der Erbbaurechtsnehmer mehr als gewohnt. Allerdings gibt es für Erbbaurechtsverträge eine so genannte Kappungsgrenze, denn auch der Anstieg der Löhne fließt in die komplizierte Berechnung mit ein. Der Erbbauzins darf nach der gesetzlichen Regelung nicht höher ansteigen, als sich auch die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse positiv verändert haben. Erbbauberechtigte sind damit sogar – im Gegensatz zu Mieterinnen und Mietern – gesetzlich vor übermäßig hohen Preissteigerungen geschützt.

Die Wertsicherung im laufenden Erbbaurechtsvertrag sichert beiden Vertragsparteien eine verlässliche Berechnungsgrundlage. Der Erbbauzins ändert sich mit der Inflation aber die ursprünglich im Vertrag festgeschriebene Verzinsung bleibt dieselbe.

Die Klosterkammer verwaltet das Vermögen von vier öffentlich-rechtlichen Stiftungen, die aus ehemals kirchlichem Vermögen entstanden sind. Aus den Erträgen unterhält die Klosterkammer mehr als 800 Gebäude, viele davon sind Baudenkmale, und rund 12.000 Kunstobjekte. Weitere Mittel aus den Erträgen in Höhe von rund zweieinhalb Millionen Euro stellt sie pro Jahr für kirchliche, soziale und bildungsbezogene Maßnahmen in ihrem Fördergebiet zur Verfügung. Darüber hinaus betreut und unterstützt die Klosterkammer fünfzehn heute noch belebte evangelische Frauenklöster und Damenstifte in Niedersachsen. (fw)