Entscheidung über Aufsichtswechsel verschoben

17.06.2020

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Es wird immer unwahrscheinlicher, dass die 34f- und h-Vermittler ab Anfang nächsten Jahres von der BaFin beaufsichtigt werden.

Was sich gestern angedeutet hat, ist nun Gewissheit: In seiner heutigen Beratung hat der Finanzausschuss des Bundestags den Gesetzentwurf für das Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die BaFin verschoben! Somit entfällt auch die für Freitag vorgesehene abschließende Beratung im Bundestag. (ahu)