Entscheidung über Aufsichtswechsel verschoben
17.06.2020
Foto: © hanohiki - stock.adobe.com
Es wird immer unwahrscheinlicher, dass die 34f- und h-Vermittler ab Anfang nächsten Jahres von der BaFin beaufsichtigt werden.
Was sich gestern angedeutet hat, ist nun Gewissheit: In seiner heutigen Beratung hat der Finanzausschuss des Bundestags den Gesetzentwurf für das Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die BaFin verschoben! Somit entfällt auch die für Freitag vorgesehene abschließende Beratung im Bundestag. (ahu)
Mehr aus dieser Kategorie
BVK-Mitglieder sind ausgezeichnete Vermittler
Es gibt sie: Die Unternehmer-Asse in der Vermittlerschaft. Das förderte die 19. Verleihung der gleichnamigen und jährlich verliehenen Awards zutage. Für die Kategorie Makler fand d...
KI in der IT-Sicherheit im Visier
Cyberangriffe werden zunehmend raffinierter, insbesondere durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Cyberkriminelle nutzen KI, um hochpräzise Phishing- und Social-Engine...