Entlastung für lockdowngeplagte Handwerker

04.02.2021

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Die Münchener Verein Versicherungsgruppe unterstützt Handwerksbetriebe, die aufgrund des Lockdowns geschlossen sind.

Beim Münchener Verein versicherte Handwerksbetriebe, die aufgrund der aktuellen Anti-Corona-Maßnahmen derzeit nicht ihrer Geschäftstätigkeit nachgehen können, haben die Möglichkeit, eine Ruheversicherung zu beantragen und damit beitragsfreien Versicherungsschutz zu genießen. Dieser Schutz bezieht sich auf die im Vertrag vereinbare Privat- und Tierhalterhaftpflicht sowie auf mögliche Verletzungen der Versicherungssicherungspflichten des Betriebs. Die Dauer der Ruhestellung beträgt maximal sechs Monate und endet mit der Wiederöffnung des Betriebs. Ein vorzeitiges Aktivieren des Vertrages ist jederzeit möglich.

„Im Frühjahr 2020 haben wir als einer von wenigen Versicherern schnell und unbürokratisch unsere Verpflichtungen aus der Betriebsschließungsversicherung erfüllt. Als traditioneller Handwerks-Versicherer sehen wir es als unsere Pflicht, auch 2021 dem Handwerk zu helfen und die Betriebe zu unterstützen, die von der Schließung betroffen sind“, betont Dr. Rainer Reitzler, CEO der Münchener Verein Versicherungsgruppe. „Mit dieser Initiative wollen wir den Betrieben in dieser schweren Zeit den Rücken stärken und nehmen damit in der Branche einmal mehr eine Vorreiterrolle ein“, ergänzt Dr. Reitzler. „Die Modalitäten sind einfach. Unser Außendienstpartner oder unser Kunde selbst melden uns den betreffenden Vertrag zur Betriebshaftpflicht. Am einfachsten geht das mit einer E-Mail. Anschließend wird der Beginn der Ruhezeit festgelegt. Ab dann entfällt für den vereinbarten Zeitraum die Pflicht zur Beitragszahlung.“ (ahu)