Empfehlungen zu Hinweispflichten für Versicherungsmakler

22.02.2022

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Der Vermittlerverband VOTUM und der Bundesverband für Finanzdienstleister AfW haben gemeinsam Empfehlungen zu Hinweispflichten für Versicherungsmakler erarbeitet. Zusammen mit Fachjuristen und Maklerpools reagieren die Verbände damit auf das sogenannte Verivox-Urteil.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte in seinem rechtskräftigen Urteil (Verivox-Urteil) vom 22. September 2021 u.a. nähere Ausführungen formuliert, wann im Rahmen der Versicherungsvermittlung durch Versicherungsmakler eine ausgewogene Marktanalyse nicht mehr vorliegt. Darüber hinaus legte es fest, wie die gesetzlich geregelten Hinweispflichten in diesem Fall ausgestaltet sein müssten. In der Öffentlichkeit sorgte das Urteil für Kritik, als obergerichtliche Rechtsprechung ist es dennoch zu berücksichtigen. Für eine praxisorientiere Hilfestellung haben sich deshalb Experten von Verbänden, Maklerpools, Vergleichsunternehmen, Softwarehäuser und Onlinevermittler zusammengeschlossen. Unter Moderation von VOTUM und AfW erarbeiteten sie so Empfehlungen für Makler zur Umsetzung der gesetzlichen Hinweispflichten.

„Die Entscheidung des OLG Karlsruhe betrifft alle Makler – online wie offline! Die gesetzlichen Hinweispflichten gelten nicht nur für die Makler, die im Netz Vergleiche anbieten. Auch wenn es genauso unangemessen wie realitätsfern ist, dass Makler auch Angebote von Versicherern berücksichtigen müssen, die sie selbst nicht vermitteln können, muss sich die Branche den Konsequenzen des Urteils stellen. Die nun erarbeiteten Empfehlungen bieten den Maklern ein fundiertes Gerüst für den Umgang mit dieser Herausforderung“, erklärt VOTUM-Vorstand Martin Klein.

Der geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth, ergänzt: „Es gibt eine Vielzahl von Kritikpunkten an dem vorliegenden Urteil, die bereits auch zur Genüge diskutiert wurden. Bis nicht der Bundesgerichtshof sich mit einer ähnlichen Konstellation irgendwann befassen kann, müssen wir mit den Unsicherheiten aus diesem Urteil leben und bieten mit den FAQs nun eine gewisse Orientierung. Dies auch in dem Bewusstsein, keine ganz optimale Lösung präsentieren zu können.“

Maklerinnen und Makler können die Empfehlungen hier herunterladen. (lb)