Element Insurance: Was Vermittler jetzt wissen müssen

21.01.2025

Norman Wirth. Foto: AfW

Die Insolvenz der Element Insurance AG, eines der führenden digitalen Versicherer Deutschlands, stellt Vermittler und ihre Kunden vor zahlreiche Herausforderungen. Die auf Vermittlerrecht spezialisierte Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte gibt Handlungsempfehlungen.

Fachanwalt für Versicherungsrecht Norman Wirth: „Die Insolvenz der Element Versicherung AG ist nicht nur eine erhebliche Herausforderung für alle Betroffenen, sondern auch eine Gelegenheit, Kompetenz und Professionalität unter Beweis zu stellen. Proaktive Kommunikation, umfassende Beratung und rechtssichere Dokumentation sind essenziell, um das Vertrauen der Kunden zu bewahren und Haftungsrisiken zu minimieren!“

Hintergründe zur Insolvenz

Am 8. Januar 2025 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die Element Insurance AG eröffnet. Ziel ist die Sicherung des Vermögens und die Prüfung einer Übertragung der Verträge auf einen solventen Versicherer. Der endgültige Beschluss zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus. Bis dahin bleibt der vorläufige Insolvenzverwalter Friedemann Schade dafür verantwortlich, den Betrieb zu sichern.

Element meldete am 20. Dezember 2024 eine Überschuldung, nachdem der wichtigste Rückversicherer sein Engagement beendet hatte. Dies führte zu erheblichen finanziellen Schwierigkeiten und einem Antrag der BaFin auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Betroffen sind Sach- und Unfallversicherungen wie Wohngebäude-, Unfall-, Fahrrad-, Haftpflicht- und Tierkrankenversicherungen. Lebensversicherungen sind nicht betroffen, da Element keine Lizenz für diese Bereiche hatte. Insbesondere Policen von Partnerunternehmen wie AutoProtect, asspario, Mailo und Panda, bei denen Element als Risikoträger auftritt, sind betroffen.

Auswirkungen des vorläufigen Insolvenzverfahrens

Die Versicherungsverträge bleiben bestehen, jedoch sind Schadenzahlungen ausgesetzt. Während der Prüfung möglicher Bestandsübertragungen können Versicherungsnehmer keine neuen Ansprüche geltend machen.

Was passiert bei bereits gemeldeten Schäden?

Gemeldete Schäden werden vom Insolvenzverwalter geprüft, aber erst nach Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens bearbeitet. Die Regulierung erfolgt, wenn über das Sicherungsvermögen eine Deckung sichergestellt ist. Versicherten steht ein vorrangiger Anspruch zu, aber eine anteilige Schadensregulierung ist wahrscheinlich.

Was ist die rechtliche Grundlage für das vorläufige Verfahren?

Das vorläufige Insolvenzverfahren gemäß der Insolvenzordnung (InsO) dient dazu, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und Gläubigerinteressen zu wahren. Versicherer dürfen währenddessen keine neuen Verträge abschließen oder bestehende Verträge erweitern.