Element Insurance: Was Vermittler jetzt wissen müssen
21.01.2025
Norman Wirth. Foto: AfW
Auswirkungen eines endgültigen Insolvenzverfahrens
Nach §16 VVG enden alle Versicherungsverträge einen Monat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens automatisch. Der Insolvenzverwalter wird die Gläubiger über Fristen und das Verfahren zur Anmeldung von Forderungen informieren. Kunden können anteilige Prämien zurückfordern. Noch ist nicht bekannt, ob und ggf. wann das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Welche Konsequenzen hat dies für Versicherungsmaklerinnen und -makler?
Sie sollten sicherstellen, dass Sie ihre Kunden rechtzeitig über Alternativen informieren. Bei automatischem Vertragsende besteht die Gefahr, dass Kunden ohne Versicherungsschutz verbleiben. Im Raum steht in jedem Einzelfall die Überlegung, lieber eine Doppelversicherung zu haben, als am Ende keinen hinreichenden Versicherungsschutz. Die Dokumentation der Beratung wird zur Vermeidung von Haftungsrisiken dringend empfohlen.
Wie wirkt sich das Sicherungsvermögen aus?
Das Sicherungsvermögen wird gemäß §315 VAG vorrangig für die Ansprüche der Versicherungsnehmer verwendet. Falls es nicht ausreicht, erfolgt eine nur quotale Schadensregulierung. Sie sollten betroffene Kunden auf diese Unsicherheit hinweisen.
Ist eine fristlose Kündigung sinnvoll?
Eine fristlose Kündigung der betroffenen Verträge kann unter bestimmten Umständen sinnvoll sein, ist jedoch nicht immer die beste Lösung. Die Insolvenz allein gibt kein Sonderkündigungsrecht. Sie sollten folgende Aspekte beachten:
- Prüfung der Alternativen: Kunden sollten vor einer Kündigung eine Ersatzversicherung abgeschlossen haben, um Versicherungslücken zu vermeiden. Doppelversicherungen sind fehlendem Versicherungsschutz klar vorzuziehen.
- Kündigungsrechte: Bei Tarifen mit täglichem Kündigungsrecht (z. B. einigen Asspario-Policen) kann eine fristlose Kündigung in Betracht gezogen werden.
- Einzelfallentscheidung: Fristlose Kündigungen sollten individuell geprüft und nur bei unzureichendem Schutz des bestehenden Vertrags erwogen werden. Sie sollten alle Beratungsschritte dokumentieren.
Empfehlungen der BaFin
Die BaFin fordert Versicherungsmakler auf, betroffene Kunden aktiv zu informieren. Kunden sollen ihre Vertragsunterlagen prüfen und bei Bedarf Alternativen suchen. Wichtige Policen wie Haftpflicht- oder Wohngebäudeversicherungen sollten umgehend ersetzt werden. Makler sollten sicherstellen, dass Kunden eine vorläufige Deckungszusage erhalten.
Die BaFin überwacht das Insolvenzverfahren in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter. Sie prüft Möglichkeiten zur Bestandsübertragung auf solvente Versicherer. Die BaFin betont, dass Kundenansprüche vorrangig behandelt werden. Nähere Informationen finden Sie dazu auf der Webseite der BaFin:
Dynamik des Geschehens
Die Insolvenz von Element hat weitreichende Konsequenzen für Kunden und Makler. Die Unsicherheit über die Zukunft des Unternehmens erfordert proaktives Handeln. Verzögerungen können dazu führen, dass Kunden ohne Versicherungsschutz bleiben.
Sollte die Übertragung der Bestände scheitern, endet der Versicherungsschutz automatisch. Kunden müssen neue Versicherungen abschließen. Makler sollten auf eine dynamische Entwicklung vorbereitet sein und rechtzeitig mit Kunden kommunizieren.
Empfehlungen für Makler
- Vertragsprüfung: Identifizieren Sie betroffene Policen in Ihrem Bestand.
- Beratung: Bieten Sie Ihren Kunden zeitnah Alternativen an und dokumentieren Sie die Beratung umfassend.
- Vorläufige Deckung: Organisieren Sie eine vorläufige Deckungszusage bei alternativen Anbietern.
Wie können Haftungsrisiken vermieden werden?
Dokumentieren Sie alle Schritte der Beratung und Kommunikation mit den Kunden. Klären Sie die Risiken und stellen Sie sicher, dass Kunden rechtzeitig auf Alternativen hingewiesen werden.
Welche rechtlichen Hinweise sollten Makler beachten?
Makler sind verpflichtet, ihre Kunden über die Einschränkungen des Versicherungsschutzes zu informieren. Die unterlassene Aufklärung kann zu Haftungsansprüchen führen. Regelmäßige Updates zur Entwicklung des Insolvenzverfahrens sind empfehlenswert.
Ein Beitrag der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte