Einigung im Heizungsstreit

14.06.2023


Nach langer Diskussion ist der Grundsatzstreit innerhalb der Ampelkoalition über das Gesetz zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen beendet. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll auch wie bisher geplant am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Verpflichtend sind die Vorgaben zunächst allerdings nur für Neubauten. Für Alt- bzw. Bestandsgebäude soll es eine sogenannte Entscheidungszeit geben – und zwar so lange, bis die jeweilige Kommune eine Wärmeplanung vorlegt.

Wer an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist, muss sich keine Gedanken über den Einbau einer Wärmepumpe machen. Die verpflichtende kommunale Wärmeplanung soll bis spätestens 2028 eingeführt werden. Solange diese Wärmeplanung nicht vorliege, sollen beim Heizungsaustausch auch noch Gasheizungen eingebaut werden dürfen - falls diese auch für die Verwendung von Wasserstoff ausgerüstet sind.

Das ursprünglich angedachte Verbot des Einbaus von Öl- und Gasheizungen ab dem 1. Januar 2024 wurde fallengelassen: Die Grundsatzeinigung der drei Koalitionsfraktionen sieht nun lange Übergangsfristen für Bestandsbauten vor. Zudem soll die staatliche Förderung noch einmal aufgestockt werden.

„Soziale Härten federn wir ab durch Übergangsfristen, Ausnahmeregelungen und vor allem durch eine Neuaufstellung der Förderung. Wir greifen so Bürgerinnen und Bürgern beim Heizungstausch auch finanziell unter die Arme“, hatte Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck zur GEG-Novelle erklärt. Zuletzt hatte sich Bundeskanzler Olaf Scholz in den Streit eingeschaltet. Zusammen mit Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner entschied er am 13. Juni über die noch offenen Fragen. (sg)