Eigentum verpflichtet – Risiken absichern

30.03.2017

Haus- und Grund versichern, da Eigentum verpflichtet. /Foto: © drubig-photo - Fotolia.com

Die Grundeigentümer-Versicherung hat ihre Deckungskonzepte überarbeitet. Die neuen Lösungen sichern Hauseigentümer besser ab und entsprechen auch den Wünschen der Versicherungsmakler.

Die Grundeigentümer-Versicherung (GEV) meldet ab 1. April 2017 eine neue Deckung für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Mit der Lösung Pro Domo Kompakt und Hausverwalterkonzept (HVK) sowie Deckungssummen bis zu 50 Millionen Euro hat der auf die Absicherung von Haus- und Grundbesitzern spezialisierte Versicherer zwei neue umfassende Leistungspakete geschnürt.

Neu ist die Forderungsausfalldeckung für Mietsachschäden oder sonstige Schäden durch Dritte, die Mitversicherung des Bauherrenrisikos einschließlich Eigenbauleistungen, der Einschluss der Haftung als Bauleiter sowie die Vorsorgeversicherung für neue Risiken mit einer Deckungssumme von bis zu 10 Millionen Euro.

Oft übernimmt ein Hauseigentümer bei kleineren, standardisierten Baumaßnahmen, wie die Treppenhaussanierung, selbst die Bauleitung und spart sich die Kosten für Architekt oder Bauleiter. Dann trägt er damit auch die volle Verantwortung für den Fall, dass jemand oder eine Sache zu Schaden kommt. Die GEV hat jetzt in ihrem Premium-Tarif Pro Domo HVK die Haftung als Bauleiter und Planer für Baumaßnahmen bis 50.000 Euro in den Versicherungsschutz eingebunden. Zusätzlich wurden für beide Lösungen die Versicherungssummen für die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung deutlich angehoben.

Immer häufiger bleiben Vermieter von Wohnungen oder Häusern auf Schäden sitzen, die zum Beispiel durch einen Mieter oder Dritte verursacht werden, hierfür aber nicht aufkommen. Diese so genannten „Forderungsausfälle für Mietsachschäden“ werden meist durch so genannte Mietnomaden verursacht, entstehen aber auch durch eine unsachgemäße Nutzung der Wohnung. Übersteigen solche Schäden die zur Verfügung stehende Kaution, kann oder will der Mieter den Schaden nicht übernehmen, bietet die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung der GEV seinen Versicherten Leistungen. Geleistet wird je Versicherungsfall bis zu einer Summe von maximal 100.000 Euro. Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem deutschen Gericht festgestellt worden ist und der schädigende Mieter zahlungs- oder leistungsunfähig.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist das ideale Risiko-Management für alle Eigentümer, Vermieter oder Verpächter von bebauten oder unbebauten Grundstücken. Kommt durch eine Immobilie oder vor bzw. auf einem Grundstück, im Garten oder im Treppenhaus ein Dritter zu Schaden, kann der Haus- bzw. Grundeigentümer voll zur Haftung herangezogen werden. Dazu zählen zum Beispiel rutschige Gehwege durch Schnee und Eis, herabfallende Dachziegel bei einer Renovierung oder defekte Treppen, Zäune und Wege. Mitversichert ist bei der GEV auch die Verkehrssicherungspflicht des Versicherungsnehmers aus der Unterhaltung einer Photovoltaikanlage sowie der Einspeisung von Strom bis zu 15 bzw. 25 kWp. Die Vorsorgeversicherung für neue Risiken ist in den Lösungen enthalten.

Wichtig sind auch der Einschluss des Gewässerschadenrisikos für Keller-Öltanks, die Einbeziehung künftiger Leistungsverbesserungen oder durch den Ausfall des Hausmeisters verursachte Mehrkosten. Wird für die Betreuung des Gebäudes jemand Drittes beauftragt, so ist diese Person ebenfalls mitversichert. Für Wohneigentümer-Gemeinschaften ist die persönliche Haftpflicht des Verwalters oder Eigentümers bei Betätigung im Interesse der Gemeinschaft eingeschlossen. (db)