Eigenheimrente für energetische Sanierungen geöffnet
02.12.2022
Foto: © Robert Kneschke - stock.adobe.com
Der Wohn-Riester kann bisher zum Aufbau von Eigenkapital, zur Tilgung bzw. Umschuldung eines Darlehens und zur altersgerechten Sanierung genutzt werden. Das heute verabschiedete Jahressteuergesetz 2022 erweitert nun die Eigenheimrente. Sie soll ab Januar 2024 auch für energetische Sanierungen eingesetzt werden können.
Der Verband der Privaten Bausparkassen begrüßt die zusätzliche Verwendungsmöglichkeit. „Der Gesetzgeber setzt damit ein starkes Zeichen für den dauerhaften Substanzerhalt der Immobilie mit der Perspektive, im Alter nicht nur mietfrei zu leben, sondern auch mit überschaubaren Energiekosten“, erklärte der Vorstandsvorsitzende Bernd Hertweck.
„Diesem ersten Reformschritt muss jetzt eine grundlegende Reform der Eigenheimrente folgen“, fügte er hinzu. „Die Eigenheimrente muss einfacher und verständlicher werden.“
Viele Menschen seien finanziell nicht in der Lage, gleichzeitig auf zwei Wegen für ihr Alter vorzusorgen, mit einer Geldrente und einer Eigenheimrente. Bei den Überlegungen zur Zukunft der privaten Altersvorsorge müsse deshalb sichergestellt werden, dass die Eigenheimrente eine frei wählbare und gleichberechtigte Alternative zu einer staatlich geförderten Geldrente bleibe.
„Wohneigentum“, so Hertweck, „ist nun einmal die beliebteste Form der Altersvorsoge und die einzige, die man schon in jungen Jahren genießen kann.“ (ml)